Kanonisation
Kanonisation (gr. άναχερύσις, lat. canonizatio, von gr. χανών bedeutet „Liste, Katalog“), die Verherrlichung eines verstorbenen Gerechten (z. B. Asketen, Hierarchen, Märtyrers) als dem Chor der Heiligen zugehörig. Die Kanonisation als festgelegtes Verfahren hat sich relativ spät und zudem nicht in allen kirchlichen Traditionen herausgebildet.
Kriterien
Neben orthodoxem Glauben und heiligmäßigem Lebenswandel ist die fortwährende Verehrung durch die Gläubigen das bestimmende Kriterium.
Wichtige Indizien dafür, dass ein solcher Mensch Aufnahme beim Herrn gefunden hat, sind weiterhin seine zu Lebzeiten errungenen Gaben des Heiligen Geistes, wie etwa Prophetie oder Hellsichtigkeit, sowie von ihm vor oder nach dem Tode gewirkte Wunder; unverwesliche Reliquien werden ebenso als Anzeichen seiner Verherrlichung gedeutet.
Lokale und gesamtorthodoxe Verherrlichung
Heiligenverehrung kann auf eine oder einige Eparchien beschränkt sein (lokal verehrte Heilige), oder sich auf die gesamte Orthodoxie erstrecken. Die Feststellung erfolgt dann durch ein Konzil oder eine Bischofssynode der jeweiligen Ortskirche, und die Namen der Heiligen werden auch den anderen Ortskirchen zur Aufnahme in die Heiligenkalender und zur Verehrung übermittelt.
Für jeden Heiligen wird mindestens ein Gedenktag festgesetzt, ggf. werden auch eigene liturgische Texte (Tropar und Kontakion, evtl. auch ein Akathistos) kanonisiert.
Geschichte
Kanonisation in der Alten Kirche
In der alten Kirche gab es keine Kanonisation als solche. Die Kirchengemeinde oder eine Einzelperson erhielt in der Regel den Segen des Bischofs für die Aufbewahrung der Reliquien des Heiligen und für die jährliche Feier seines Gedenkens. Mit der Entwicklung der Heiligenverehrung drückte sich diese Anerkennung in der Aufnahme des Namens des Heiligen in Diptychen und Martyrologien aus; die für das Leben der Kirche im 4.-6. Jahrhundert so wichtige Sammlung von Märtyrerberichte (Acta Martyrum, Acta Sanctorum) war offenbar nicht direkt mit der Frage der Anerkennung oder Nichtanerkennung ihrer Heiligkeit verbundenGrundsätzlich war für die Gläubigen der ersten Jahrhunderte des Christentums und des frühen Mittelalters Heiligkeit etwas Offensichtliches, „die leuchtend weiße Schar der Auserwählten“ (hl. Gregor von Tours) wurde der Kirche als gegeben offenbart: die im christlichen Bewusstsein der Neuzeit so bedeutende Herausforderung, Heiligkeit unter Beweis stellen zu müssen, war für die Frühzeit irrelevant. Zwar führt die afrikanische Kirche im 4. Jahrhundert eine Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Heiligen (inter vindicatos et non vindicatos) ein; es ging dabei jedoch nicht so sehr um die Anerkennung der Heiligkeit, sondern um die Feststellung der Zugehörigkeit zur Orthodoxie des Verstorbenen – dies war deshalb wichtig, weil auch die Häretiker ihre eigenen Märtyrer verehrten und es notwendig war, die in der Orthodoxie verstorbenen Gerechten von denen zu unterscheiden, die den Märtyrertod gefunden, jedoch ihrer Häresie nicht entsagt hatten.
Kanonisation in der Ostkirche
Als die Heiligenverehrung zur allgemeinkirchlichen Tradition wurde, konnte die Einsetzung der gesamtkirchlichen Verherrlichung offenbar das Ergebnis eines konziliaren Beschlusses (insbesondere in Streitfällen) oder eines Beschlusses des Kirchenprimas (Patriarchen) sein. Es gibt für die Frühzeit jedoch keine Belege über solche Entscheidungen. Das erste uns bekannte patriarchale Dekret über die Proklamation eines asketischen Heiligen stammt aus der Zeit des Patriarchen Photios von Konstantinopel (ca. 810 - ca. 895). Bekannt ist auch der Erlass von Kaiser Leo dem Weisen (886-911), der befahl, dass in der ganzen griechischen Kirche Feiern zu Ehren einiger der am meisten verehrten Heiligen abgehalten werden sollten (dieser Erlass führte jedoch keineswegs die Verehrung ein, sondern regelte sie nur die bereits etablierte Tradition). Im Grundsatz erfolgt die Zuschreibung zum Chor der Heiligen in der griechischen Kirche durch den eingesetzten Bischof und bedarf keiner Genehmigung; die höchsten hierarchischen Instanzen handeln erst, wenn die lokale Verehrung in eine allgemeinkirchliche umgewandelt werden soll. Es gibt auch keine besondere Ordnung der Kanonisation. Die Zuschreibung wird mit einem feierlichen Gottesdienst zu Ehren des neuen Heiligen und der Aufnahme seines Namens in den Kalender für die jährliche Feier seines Gedenkens gefeiert.
Kanonisation in der Westkirche
Anders sieht es in der Westkirche aus. Auch hier stand zunächst das Recht der „Aufbewahrung heiliger Reliquien im Altar zu ihrer Verehrung“ den Bischöfen zu, obwohl sich die Verehrung einzelner Gerechter weiterhin spontan außerhalb der strengen Kontrolle der kirchlichen Autoritäten entwickelt; Karl der Große hielt es für notwendig, in seinen Kapitularen festzulegen, dass der Verehrung eines Heiligen seine Anerkennung vorausgehen soll, zumindest durch einen Ortsbischof. Der erste bekannte formelle Akt zur Etablierung der Verehrung ist die Kanonisation des hl. Ulrich von Augsburg im Jahr 993 (siehe Abb.). Um 1170 beschließt Papst Alexander III., dass niemand ohne die Entscheidung der römischen Kirche, d. h. ohne päpstliche Zustimmung als Heiliger verehrt werden darf. Diese Regelung ist im Dekretal von Papst Gregor IX. enthalten und wird nun Teil des westlichen Kirchenrechts. Mit der Zeit wird die „Heiligsprechung“ zu einem streng geregelten Verfahren. Frühestens 50 Jahre nach dem Tod eines Gerechten führt die Ritenkongregation (Sacra Rituum Congregatio) auf Wunsch des örtlichen Klerus und des Bischofs eine dreifache Untersuchung der Lebensumstände des Verstorbenen und der von ihm vollbrachten Wunder (zu Lebzeiten bzw nach dem Tod) durch. Danach stimmt die Kongregation ab und verkündet bei positivem Abstimmungsergebnis den Verstorbenen als Seligen (Beatus); Dieses Verfahren wird als „Seligsprechung“ (beatificatio) bezeichnet. Nach diesem Verfahren ist die lokale Verehrung zugelassen; wenn danach neue Wunder geschehen, stellt sich die Frage der „Heiligsprechung“ (für die allgemeinkirchliche Verehrung). Die Entscheidung darüber verkündet der Papst persönlich nach einem besonderen Ritus mit der Formel „Wir entscheiden und stellen fest, dass der selige N. ein Heiliger ist“ (decernimus et definimus beatum N sanctum esse).
Im römischen Kirchenrecht sind die Bedingungen der Heiligsprechung mit größter formaler Präzision formuliert. Diese beinhalten:
- die etablierte kirchliche Tradition der Verehrung des zu Kanonisierenden,
- die Manifestation von Wundern an seinem Grab,
- das Bittgesuch auf Heiligsprechung,
- die Fertigstellung seiner Vita.
In der Ostkirche sind formale Verfahren dieser Art nicht entwickelt worden, obwohl die Kanonisation im Allgemeinen auf denselben Prinzipien beruht. Das bedeutendste Moment [neben der Verehrung im Volke] bleibt die Wunderwirkung als deutlichster Hinweis auf die Heiligkeit des Verstorbenen und auf das Wirken der göttlichen Gnade in ihm und durch ihn. Die Russische Kirche misst darüber hinaus der Unverweslichkeit von Reliquien große (wenn auch nicht entscheidende) Bedeutung bei.
Kanonisation in der Russischen Kirche
In der russischen Kirche ist die Form der Kanonisation im Laufe der Geschichte in unterschiedlicher Weise gehandhabt worden. Eine derart durchgestaltete und genormte Vorgehensweise wie die römisch-katholische Kirche hat sie allerdings nie entwickelt. Hier seien die wesentlichen Begriffe kurz erklärt:
- Aufgezählter Listeneintrag
Die Auffindung bzw. Erhebung der Gebeine (obretenie) bedeutet nicht unbedingt, dass deren Aufenthaltsort vorher völlig unbekannt war, sondern dass sie nunmehr in einem entsprechenden Sarkophag in der Kirche aufgestellt wurden, ohne dass damit schon in jedem Falle eine formelle Erlaubnis der Verehrung als Heiliger verbunden gewesen wäre, die aber zumindest in Form einer örtlichen Verehrung (mestnoe prazdnovanie) doch in der Regel dadurch eingeleitet wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn die aufgefundenen Gebeine unverwest waren, was als ein Gnadenzeichen zu werten ist, mit dem die Heiligkeit eines Entschlafenen von Gott bestätigt werden soll. In früherer Zeit hat man dieses Kriterium teilweise als ausschlaggebend angesehen, während man in den letzten Jahrhunderten mehr Gewicht auf die Tugenden des Entschlafenen gelegt hat. Allerdings ist die Unverwestheit der Gebeine im Volksbewusstsein bis heute so wichtig, dass ihr Fehlen z. B. bei der Kanonisation des hl. Seraphim von Sarow ein gewisses Hindernis darstellte.
Manchmal mit der Erhebung der Gebeine verbunden, manchmal ihr dann chronologisch nachfolgend ist die Verherrlichung (proslavlenie), eine liturgische Ehrung durch die Einführung von Bittandachten zu Ehren des Heiligen anstelle der zuvor an seinem Sarg üblichen Totengedenken. Dies stellt also schon eine ortsgebundene Form der Kanonisation dar. Diese Kanonisation (kanonizacija) wurde in der russischen Kirche durch feierlichen Konzils- oder Synodalbeschluss vollzogen, wobei sie ihren liturgischen Ausdruck in der Verherrlichung findet (beide Begriffe also öfters nicht scharf abgegrenzt sind). Solche Kanonisationen fanden erstmals - unter Bestätigung bzw. Neubekräftigung einer Reihe von bereits vorher verherrlichten Heiligen - unter Ivan IV. auf den Landeskonzilien von 1545 und 1549 und dann immer wieder bis auf den heutigen Tag statt, wobei die Synodalzeit bis zur Regierung Kaiser Nikolaus II. recht zurückhaltend war. Unter diesem bzw. noch auf dem Landeskonzil bis 1918 häuften sich dann verhältnismäßig viele Kanonisationen, während das wiederhergestellte Moskauer Patriarchat seitdem erst drei Heilige neu verherrlicht hat (Herman von Alaska, Nikolaus von Japan und Innocentius von Moskau), allerdings einige ältere örtliche Verehrungen intensivierte (z. B. des hl. Fürsten Daniel von Moskau im Zusammenhang mit der Verlegung der offiziellen Patriarchatsresidenz in das Daniel-Kloster).
Die im Westen gebräuchliche Unterscheidung von Seligen und Heiligen kennt die orthodoxe Kirche nicht! Der Begriff „Seliger" bezeichnet vielmehr in der Regel einen Narren um Christi willen. Nur als Ausnahme wird er verwandt, um Personen zu bezeichnen, die zwar eine gewisse (Ver-)Ehrung genießen, denen aber keine volle Heiligkeit (zumeist wegen einiger häretischer Lehren) zugesprochen werden kann, wie z. B. den seligen Kirchenvätern Augustinus von Hippo oder Hieronymus.
In der russischen liturgischen Terminologie gibt es festgefügte Titulaturen für die Angehörigen bestimmter Gruppen von Heiligen, welche im Deutschen nur schwer adäquat wiederzugeben sind. Sie seien hier zusammenfassend genannt: 1. swjatitel' (griech. ierarches): heilige Bischöfe, manchmal auch für Priester gebraucht. 2. swjaschennomutschenik (griech. agiomartys) ein bischöflicher (gelegentlich auch priesterlicher) Märtyrer. 3. prepodobnyj (griech. osios): heiliger Mönch (bzw. in der weibl. Form: heilige Nonne); das Adjektiv wird im Deutschen in der entsprechenden Literatur oft unkorrekt als „ehrwürdig" wiedergegeben, bedeutet aber eigentlich denjenigen, der ein Gleichnis (podobie) des Urbildes wird, also das tut, was dem Menschen frommt, ein Frommer. 4. prepodobnomutschenik (griech. osiomartys): ein Mönch oder eine Nonne, die den Martertod erlitten haben. 5. blaschennyj (griech. makarios): Seliger, d. h. ein Narr um Christi willen (Christa radi juridivyj, griech. salos). 6. blagowernyj (griech. eusebes) ein frommer, „wohlglaubender" Herrscher. 7. strastoterpets (griech. athloforos): Leidenträger oder -dulder, d. h. jemand, der lieber Unrecht und den Tod erduldet als selbst Gewalt anzuwenden. 8. rawnoapostolnyj (griech. isapostolos): Apostelgleicher, d. h. der Bekehrer eines Volkes oder Landes, meist ein Herrscher, aber auch ein Missionar o. ä. Im Slavischen wird für solche Heilige auch die Bezeichnung „prosvetitel"', also „Erleuchter" - vom Terminus „Erleuchtung" (prosvescenie, griech. fotismos) für die Taufe —, gebraucht. 9. pravednyj: Gerechter, so werden einmal etliche Personen des Alten Bundes bezeichnet, z. B. Hiob der Vieldulder, aber auch solche Personen, deren Kanonisation noch nicht stattgefunden hat, die aber allgemein als Heilige gelten. In der Gegenwart war das z. B. für Erzpriester Johannes von Kronstadt der Fall, den die russische Exilkirche zwar schon im Alleingang kanonisiert hat, der jedoch auch in der Heimatkirche sehr verehrt wird, ohne dass eine formelle Verherrlichung stattgefunden hätte.
In der Geschichte der Russischen Kirche gibt es hinsichtlich der Kanonisation fünf Perioden:
- die erste Periode von der Taufe der Rus bis zu den Konzilien von 1547 und 1549;
- die zweite Periode, die diese beiden Konzilien unter Metropolit Makarios umfasst;
- die dritte Periode von diesen Konzilien bis zur Gründung des Synods (1721);
- die vierte Periode, die Synodalzeit (1721-1917);
- die fünfte Periode seit Wiederherstellung des Patriarchats und bis heute.
In der ersten Periode erfolgt die Heiligsprechung vor allem durch Diözesanbischöfe, teilweise nimmt die Verehrung einen gesamtrussischen Charakter an. Insgesamt wurden in dieser Zeit mehr als 60 Heilige verherrlicht, darunter die Leidensdulder Boris und Gleb, die Apostelgeichen Olga und Wladimir, heilige Bischöfe (z. B. Leontij von Rostow und später die Moskauer heiligen Bischöfe Peter, Alexi und Jona), Ehrwürdige (beginnend mit Antonios und Theodosios vom Höhlenkloster), heilige Fürsten (z. B. Alexander von der Newa), Märtyrer (z. B. Fürst Michail von Tschernigow und sein Bojar Theodor), „Selige“, d. h. heilige Narren (z. B. Nikolai Kochanow oder Maxim, der heilige Narr aus Moskau).
Auf den Konzilien von 1547 und 1549 wurden 39 Heilige gleichzeitig verherrlicht. Die Kanonisation einer ganzen Reihe russischer Heiliger auf diesen Konzilien ist mit den Kirchenstaatsreformen von Metropolit Makarios und Iwan dem Schrecklichen verbunden, mit der Errichtung des Moskauer Königreichs als christliches Reich, das den Platz von Byzanz in kirchlicher und staatlicher Hinsicht erbte. Einer der Aspekte dieses Prozesses war die "Sammlung der Heiligen des russischen Landes", die zuvor lokal verehrt wurden, die Zusammenstellung ihrer Viten und der liturgischen Texte zu ihrer Verehrung. Unter den Heiligen, die bei diesen Konzilen verherrlicht wurden, befanden sich der heilige Stephan von Perm, die Märtyrer Antonios, Johannes und Eustachios von Litauen, die heiligen Zosima und Sawwati von Solovetsk.
Von der Zeit der Konzile des Makarios bis zur Gründung des Synods wurden mehr als 130 Heilige verherrlicht. Bei einigen von ihnen sind die Umstände ihrer Kanonisation unbekannt, und es kann angenommen werden, dass diese nach der bisherigen Ordnung durchgeführt wurde, d. h. durch Entscheidung des zuständigen Bischofs. Zu den Heiligen, die in dieser Zeit heiliggesprochen wurden, gehören der Mönch Joseph von Wolotzk, die Heiligen Gurios und Germanos von Kasan, der selige (heilige Narr) Basilios von Moskau und andere.
Die rationalistischen Ideen, die der Kirchenpolitik Peters I. zugrunde liegen, und der Wunsch dieses Zaren sowie vieler nachfolgender Monarchen, das kirchliche Leben unter staatliche Kontrolle zu stellen, führen zu wesentlichen Veränderungen in der Praxis der Kanonisation. Volksverehrung nicht kanonisierter Gerechter, Anbetung ihrer Reliquien usw. wird von den staatlichen Behörden als Aberglaube angesehen (was sich im „Geistlichen Reglement“ widerspiegelte), und jede Volksfrömmigkeit insgesamt als gegen staatliche Interessen verstoßend empfunden. Der staatliche Druck bestimmt weitgehend die Politik des Synods. Es gibt nur wenige Kanonisationen während der Synodalzeit (weniger als zehn), und das Verfahren wird komplizierter und formalisierter; dies ändert sich ein Stückweit erst wieder in der Regierungszeit von Nikolaus II. Während dieser Zeit wurden die Heiligen Demetrios von Rostow, Mitrophan von Woronesch, Innozenz von Irkutsk, Tichon von Sadonsk, der Patriarch von Moskau Hermogen, Joasaph von Belgorod, die Heiligen Theodosius von Totemsk und Seraphim von Sarow heiliggesprochen.
Unter sowjetischer Herrschaft hatte die Kirche lange Zeit keine Gelegenheit, die Verehrung neuer Heiliger zuzulassen. Die Kanonisation neuer Heiliger wurde erst in den letzten Jahrzehnten wieder aufgenommen. Unter denen, die damals verherrlicht wurden, waren der heilige Germanos von Alaska, der heilige Innozenz von Moskau, der apostelgleiche Nikolaus von Japan, der Patriarch Tichon, Johannes von Kronstadt und andere.
Beim Bischofskonzil von 2000 in Moskau fand eine beispiellose Verherrlichung von mehr als 1.000 Neumärtyrern und Bekennern Russlands statt.
Sonstiges
Der im Deutschen übliche Begriff der "Heiligsprechung" ist aus orthodoxer Sicht ungünstig, da Heiligkeit sich den Menschen offenbart und deshalb lediglich festgestellt, jedoch nicht festgelegt werden kann.
Auch der Begriff "Kanonisation" ist nicht völlig zutreffend, da er die Betonung auf das Feststellungsverfahren legt, nicht auf die grundlegende Verehrung eines Heiligen im Kirchenvolk. Dies widerspiegelt nicht die Tradition aller orthodoxen Teilkirchen; vorzugsweise sollte von Verherrlichung gesprochen und "Kanonisation" nur im engeren Sinne für den formalen Verfahrensteil verwendet werden.
Quellen
https://drevo-info.ru/articles/1785.html (Abschnitte Definition und Geschichte)