Serbische Orthodoxe Kirche

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Die Serbische Orthodoxe Kirche heute

Von Radomir Kolundzic*

Die Serbische Orthodoxe Kirche (im Folgenden: SOK) zählt heute etwa zehn Millionen Gläubige und nimmt in der Rangordnung der autokephalen Orthodoxen Kirchen den sechsten Platz ein. Der Vorsteher der Kirche trägt den Titel: „Erzbischof von Peć, Metropolit von Belgrad-Karlowitz und Serbischer Patriarch (Arhiepiskop Pećski, Mitropolit Beogrado-Karlovački i Patriarh Srpski)“. Das kanonische Territorium der SOK umfasst in erster Linie das gesamte Gebiet des ehemaligen Jugoslawien; daneben befinden sich neun Diözesen in der Diaspora (Nord-und Südamerika, Westeuropa, Australien und Neuseeland) unter der geistlichen Jurisdiktion des serbischen Patriarchats mit Sitz in Belgrad. Das höchste geistliche und administrative Gremium stellt das Bischofskonzil dar, das mindestens zweimal jährlich zusammenkommt, um über aktuelle Fragen die Kirche betreffend zu beraten und Beschlüsse zu fassen.

Geschichte

Die Ursprünge der serbischen orthodoxen Kirche reichen bis ins 6. Jahrhundert zurück. Zweihundert Jahre später gliederten die byzantinischen Kaiser den östlichen Teil Illyriens dem Patriarchen von Konstantinopel zu, während der westliche Teil bei Rom blieb. Dies ist der Grund dafür, dass heute Kroaten und Slowenen überwiegend römisch-katholischen Bekenntnisses sind, während die Serben zur Orthodoxie gehören.

Hl. Sava von Serbien

Die Autokephalie erlangte die SOK im Jahre 1219. In diesem Zusammenhang ist die Persönlichkeit des hl. Sava Nemanjić herausragend. Aus der serbischen Herrscherdynastie der Nemanjići stammend, entschied sich Sava schon in jungen Jahren, entgegen den Vorstellungen seines Vaters und Großžupans Stefan, sein Leben vollends Gott zu widmen und Mönch zu werden. Als Athos-Mönch begab er sich 1219 auf eine wichtige kirchlich-diplomatische Mission: er sprach beim nach Nizäa geflüchteten Patriarchen von Konstantinopel Manuel I. Charitopoulos (1215-1222) vor und erbat die Entlassung der Kirche von Serbien in die Autokephalie. Der Bitte Savas wurde entsprochen. Zum ersten Erzbischof der Kirche von Serbien vom damaligen Patriarchen von Konstantinopel in Nizäa geweiht, kehrte Sava nach Serbien zurück, wo er zwei Jahre später, auf dem kirchlich-staatlichen Konzil im Kloster Žiča, die Krönung seines Bruders Stefan zum ersten serbischen König vollzog. Mit diesem Akt wurde der Grundstein gelegt für eine beispielhafte geistliche und staatliche Entwicklung der serbischen Länder im Mittelalter. Davon zeugen Hunderte von Kirchen und Klöstern in Serbien, vor allem auf dem Kosovo, in Montenegro und Mazedonien. Oft als „Goldenes Zeitalter“ serbischer Geschichte bezeichnet, kam man in dieser Epoche dem byzantinischen Ideal der „Symphonie“ (zwischen Staat und Kirche) sehr nahe.

Den Höhepunkt dieser Entwicklung stellt im Jahre 1346 in Skoplje die Erhebung der SOK in den Rang eines Patriarchats und die Krönung des damaligen serbischen Herrschers Dušan zum Kaiser. Wenige Jahre später kam es 1389 zur schicksalhaften Schlacht auf dem Kosovo. Mit der militärischen Niederlage gegen die Türken begann der Zerfall des mittelalterlichen serbischen Staates. Durch den Wegfall des serbischen Staates fand sich die SOK in der Situation, die einzige funktionierende Institution zur Bewahrung der nationalen Identität und der Sprache zu sein, was bis in die jüngste Vergangenheit nachwirkte. Oft übernahmen Kirchenführer die Rolle des Ethnarchen, um in direkten Kontakten gegenüber den türkischen Machthabern die Interessen des Volkes wahrzunehmen; eine Rolle, welche der Kirche sicherlich aufgezwungen wurde, die sie allerdings fortan in ihrem Selbstverständnis, bis in die Gegenwart, prägen sollte.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts erreichte das neu entstandene „Fürstentum Serbien“ erneut seine kirchliche Autokephalie und wurde schließlich 1848 zum Patriarchat erhoben.

Mit der endgültigen Befreiung von der Türkenherrschaft 1913 und der Gründung des jugoslawischen Staates nach dem I. Weltkrieg wurden die Voraussetzungen geschaffen, das Patriarchat von Serbien 1920 wiederherzustellen, und die zum Teil autonomen Kircheneinheiten in die SOK einzugliedern.

Der 2. Weltkrieg und die Nachkriegszeit: Martyrium, Säkularisierung, Marginalisierung

Den Zweiten Weltkrieg erlebte die SOK als wahres Martyrium: Sie erlitt Verfolgungen und Vernichtung durch Faschisten und Kommunisten, Zerstörung zahlreicher Kirchen und Ermordung ihrer Geistlichen. Dies setzte sich fort nach der Machtergreifung der Kommunisten im Jahre 1944.

Bis 1955 verringerte sich die Zahl der Bischöfe um ein Drittel, die Zahl der Priester um die Hälfte. Die Zahl der Studenten an den Priesterseminaren ging um drei Viertel zurück, über 80 % des kirchlichen Landeigentums wurde enteignet. Die Nachkriegszeit ist gekennzeichnet von aggressiver atheistischer Propaganda, massiven staatlichen Übergriffen gegenüber Geistlichen und Gläubigen und einer weitgehenden Diskriminierung und Marginalisierung der SOK. Sie wurde an den Rand der Gesellschaft gedrängt, von allen gesellschaftlichen Ereignissen ferngehalten und in den Bereich der Privatsphäre verdrängt. Orthodoxe und kirchliche Inhalte verschwanden aus der gesellschaftlichen Realität. Durch diese Form der sozialistischen Säkularisierung wurde die Zahl der Gläubigen radikal verringert. In diesem antikirchlichen Ambiente, aller materiellen Güter beraubt, kämpfte die SOK buchstäblich um ihr Überleben.

Anfang der 60-er Jahre des 20. Jahrhunderts kommt es bei den kommunistischen Machthabern zum Strategiewechsel im Verhältnis zur SOK: anstatt offener Übergriffe wird die Kirche nun infiltriert und manipuliert. Spezielle geheimdienstliche Kader wurden geschult, um die Kirche von innen zu kontrollieren und somit ihre Wirkungsmöglichkeiten einzuschränken. Auf diese manipulativen Aktivitäten des Staates ist beispielsweise die (politische) nicht-kanonische Gründung der so genannten Mazedonischen orthodoxen Kirche zurückzuführen.

Eine ähnliche Entwicklung kann heute im unabhängigen Balkanstaat Montenegro beobachtet werden. Wie im Fall Mazedonien, so wird auch in Montenegro von der politischen Führung eine eigene, nationale orthodoxe Kirche etabliert und unterstützt, mit dem Ziel die politische und staatliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dabei wird die Tatsache übersehen, dass eine eigenständige und unabhängige (autokephale oder autonome) orthodoxe Kirche nur diejenige ist, die von allen Orthodoxen Kirchen als solche anerkannt ist und ihre Eigenständigkeit gemäß den kirchlichen Kanones und der Tradition erhalten hat.

Politische Neuorientierungen, Bürgerkrieg

Die sozialen und politischen Bewegungen in den meisten europäischen kommunistischen Staaten Ende der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts bringen auch für Jugoslawien tief greifende Veränderungen: ein Mehrparteiensystem wird eingeführt und freie Wahlen werden abgehalten. In allen Teilrepubliken erringen nationalistische Parteien die Macht, deren historisches Ziel die Zerschlagung des gemeinsamen Staates und die Gründung unabhängiger nationaler Staaten ist.

Nach den ersten freien Wahlen in Serbien 1990 können sich die Neokommunisten an der Regierung behaupten. Im Bewusstsein der Tatsache, dass die sozialistische Ideologie keinen Wahlerfolg bringen würde, transformierten sie ihre politischen Ziele in demokratische und nationale Inhalte. Die Folge war eine Annäherung an die SOK, denn sie galt als historische und traditionelle Hüterin des nationalen Bewusstseins. Ähnliches war auch in den übrigen Teilrepubliken zu beobachten, die in ihren eigenen Glaubenstraditionen nach Unterstützung für ihre politischen Ziele suchten, und so die Kirchen und Glaubensgemeinschaften für ihre staatlichen Interessen zu manipulieren versuchten.

Der jugoslawische Bürgerkrieg, als Folge des politischen Zerfalls des Bundesstaates, hat die SOK schwer getroffen. Weite Teile ihres kanonischen Gebietes wurden verwüstet, Kirchen zerstört, Bischöfe, Priester und Gläubige vertrieben. Zwar hatte die SOK stets die serbischen historischen, ethnischen und staatlichen Rechte verteidigt, blieb aber dennoch ihrem christlichen Selbstverständnis treu. Vorwürfe, die SOK hätte kriegstreiberisch gewirkt, können angesichts der zahlreichen weisen und versöhnenden Worte des serbischen Patriarchen Pavle in dieser Zeit als tendenziös abgewiesen werden. Die Zeit des Bürgerkriegs war gekennzeichnet durch eine allgemein erstarkte Religiosität; damit verbunden war die stärkere kirchliche Präsenz in der Öffentlichkeit, was allerdings nicht gleichbedeutend war mit ihrem etwa größeren Einfluss in der Gesellschaft.

Wird der Einfluss der Serbischen Orthodoxen Kirche auf die serbische Gesellschaft richtig eingeschätzt?

Bei der letztmalig durchgeführten Volkszählung im Jahre 2002 haben 95% der Bevölkerung Serbiens ihre Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft bekundet. Davon haben 88% angegeben, dem orthodoxen Glauben anzugehören. Weitere Meinungsumfragen seit Anfang 2000 bestätigten, dass die SOK, als Trägerin des orthodoxen Glaubens, das höchste institutionelle Ansehen in Serbien genießt. Eine groß angelegte soziologische Studie aus dem Jahr 1991, die sich mit den Ansichten der Bevölkerung bezüglich der Religion befasste, zeigte allerdings, dass nur etwa 10% der Befragten, die sich als orthodox bezeichnet hatten, auch tatsächlich institutionalisierte, aktive Mitglieder der SOK waren. Dies bedeutete, dass die SOK auch nach den politischen Umbrüchen Ende des 20. Jahrhunderts nach wie vor einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die gesellschaftlichen Vorgänge hatte; zwar hatte sich das politische Establishment gegenüber der Kirche geöffnet, sie war auch in der Öffentlichkeit präsenter, doch beschränkte das weitgehend autoritäre Regime ihr Wirkungsfeld auf traditionell-kirchliche Inhalte. Ähnlich verhielt sich auch die liberale demokratische Opposition, die in der SOK ein reaktionäres Überbleibsel der Vergangenheit sah.

Mit dem Regimewechsel im Jahre 2000 änderte sich das Verhältnis des Staates zur SOK. Während der Studentenproteste gegen das Regime Milošević 1996, sowie nach den verheerenden Auswirkungen des NATO-Krieges gegen Serbien und der Besetzung des Kosovo 1999, unterstützte die SOK, als einzig verbliebene überparteiliche nationale Institution in Serbien, den weitgehend friedlichen Sturz der Milošević-Regimes. In der Folgezeit erreichte die SOK, gemeinsam mit den übrigen traditionellen Religionsgemeinschaften in Serbien, die Einführung des Religionsunterrichts in öffentliche Schulen. Die kirchliche theologische Fakultät wurde in die Universität Belgrad wieder eingegliedert. Trotz gesteigertem Ansehen konnte die SOK ihren gesellschaftlichen Einfluss nicht weiter ausbauen. Ursache dafür war das weit verbreitete Unverständnis der Öffentlichkeit gegenüber der kirchlichen Mission, als Folge der kommunistischen Marginalisierung der SOK, die als Institution des Klerus verstanden wurde, und die sich ausschließlich mit geistlichen Themen zu beschäftigen hatte. Da allerdings die Gläubigen und Mitglieder der Kirche gleichzeitig auch Bürger des Staates sind, kann man der Positionierung der Kirche bezüglich bedeutender staatlicher Entwicklungen nicht abwertend gegenüberstehen. Dies ist besonders deutlich geworden in der Kosovo-Krise. Die einseitig ausgerufene Unabhängigkeit des Kosovo und die Separation von Serbien beinhaltet auch eine geistliche Komponente, da sich seit der Besetzung des Kosovo die ohnehin lebensbedrohliche Lage der SOK, ihrer Klöster, Kirchen, Bischöfe, Mönche und Gläubigen auf dem Kosovo dramatisch verschlechtert hat.

Das Gesetz über Kirchen und Glaubensgemeinschaften

Das lange vorbereitete Gesetz über Kirchen und Glaubensgemeinschaften, das schließlich im Jahre 2006 verabschiedet wurde, sollte das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu regeln. Es wurde gesetzlich festgelegt, dass die Kirche unabhängig vom Staat ist und ihre Ordnung und Organisation ohne Einmischung von außen selbständig führt. Der Kirche wird die Möglichkeit eingeräumt, soziale und humanitäre Einrichtungen zu unterhalten, Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Fakultäten einzurichten. Das Recht auf Religionsunterricht wird gesetzlich festgelegt. Der Staat wird aufgefordert zur Zusammenarbeit mit der Kirche in kulturellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Belangen. Er kann die Kirche in diesen Aufgaben auch materiell unterstützen.

Mit diesem Gesetz eröffnet sich der Kirche nach nahezu 60 Jahren sozialistischer und kommunistischer Manipulation und Unterdrückung die Möglichkeit einer angemessenen Stellung, Aufgabe und Mission in der Gesellschaft. Zweifellos bieten sich durch die Regulierung der rechtlichen Stellung nun neue Möglichkeiten, Perspektiven und Ausrichtungen für die SOK in Gegenwart und Zukunft.

Die neuen Herausforderungen werden den Wirkungskreis erweitern und, wie es scheint, ist die Kirche offen für neue Wege. In den letzten Jahren wurde das Bischofskonzil verjüngt, was sicherlich bald einen Generationenwechsel erwarten lässt. Die orthodoxen Ausbildungsstätten, wie Priesterseminare und Fakultäten, sind ausgelastet. Durch Einführung des Religionsunterrichts ist der Bedarf an qualifizierten Theologen stark gestiegen. Auf kirchliche karitative oder soziale Einrichtungen wird man wohl noch einige Zeit warten müssen, da der SOK die finanziellen Mittel fehlen. Die Zwangsenteignungen von Ländereien und Immobilien aus der Vergangenheit wurden noch nicht rückgängig gemacht, da kein Gesetz über die Restitution vorliegt. Dies erschwert sicherlich den Erneuerungsprozess, dennoch versprechen die jüngsten Entwicklungen, dass es zur Konsolidierung der SOK in Serbien in nächster Zeit kommen wird.

Derzeit verfügt die SOK über 36 Diözesen, 41 Bischöfe, ca. 3.700 Pfarreien, ca. 2000 Priester, 204 Klöster, ca. 260 Mönche und 1000 Nonnen. Die sieben Priesterseminare befinden in Belgrad, Sremski Karlovci, Kragujevac, Niš, Cetinje (Montenegro), Foča (Bosnien-und Herzegowina), Kloster Krka (Kroatien). Die theologischen Fakultäten sind in Belgrad und Libertyville (USA), sowie eine Geistliche Akademie in Foča.

Die SOK in Deutschland wird vertreten durch die Diözese für Mitteleuropa, mit Sitz in Hildesheim, in der 32 Kirchengemeinden mit 40 Priestern organisiert sind. Diözesanbischof ist seit 18 Jahren Bischof Konstantin (Djokić) für Mitteleuropa.

  • Priester Radomir Kolundžić ist Pfarrer der serbischen Gemeinde in Berlin, Diplomtheologe (Theologische Fakultät der Universität Belgrad) und Schatzmeister der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland. Leicht veränderte Fassung des Beitrages in: OST-WEST- europäische Perspektiven, 9. Jg., Heft 4, Freising 2008, S. 292-297.

Verwaltung

Die Satzung der Serbischen Kirche kennt den Begriff „Lokalkonzil“ nicht. Zu den obersten kirchlich-hierarchischen Organen gehören hier das Heilige Bischofskonzil und der Heilige Bischofssynod (Artikel 10, 1). Nur anlässlich der Wahl eines Patriarchen wird ein sogenanntes Wahlkonzil einberufen, an dessen Arbeit sich auch Laien beteiligen. Laut Artikel 44 der Satzung nehmen am Konzil folgende Personen teil: alle Diözesan- und Weihbischöfe der Serbischen Kirche (außer derer im Ruhestand), der Dekan der theologischen Fakultät zu Belgrad, Rektoren orthodoxer Priesterseminare (sogenannter „Theologijen“), Leiter von monastischen Schulen, der Vorsitzende des Hauptverbandes der diözesanen Priesterbrüderschaften, Bischofsvertreter einer Reihe von Städten, Vorsteher der größten Klöster, alle Mitglieder des Patriarchenrates und alle Vertreter der Vorsitzenden von Diözesanräten, wenn sie keine Mitglieder das Patriarchenrates sind. Das Wahlkonzil wird durch einen Erlass des Heiligen Bischofssynods einberufen. In dem Erlass werden der Tag, die Zeit und der Ort für das Konzil bestimmt (Artikel 45).

Es kann gesagt werden, dass die Zusammensetzung des Wahlkonzils zum Teil analog einem Lokalkonzil ist. Doch sollte vermerkt werden, dass die heutige Satzung der Serbischen Orthodoxen Kirche keine Wahl der Delegierten auf das Konzil vorsieht. Wie wir sehen, sind alle Mitglieder des Wahlkonzils solche kraft ihrer Position, und nicht dank einer Wahl. Dies ist der erste prinzipielle Unterschied von den Lokalkonzilen, die in der Russischen Kirche einberufen werden. Außerdem ist das Konzil zu nichts anderem, als zur Wahl eines Vorstehers berechtigt.

Das tatsächliche Machtorgan in der Serbischen Kirche das Heilige Bischofskonzil. Gerade ihm obliegt die höchste Gewalt in den Bereichen des Glaubens, des Gottesdienstes, der kirchlichen Disziplin und der inneren Ordnung der Kirche, sowie die höchste kirchliche Gerichtsgewalt (Artikel 57). Die Zuständigkeit des Heiligen Bischofskonzils ist im 69. Artikel aufgelistet. Unter den Kompetenzen sind: die Auslegung der Kirchenlehre und kirchlich-kanonischen Vorschriften, Klärung gottesdienstlicher Fragen, Errichtung kirchlicher Betriebe, Brüderschaften, Museen u.Ä., Kanonisierung von Heiligen und die Verfassung von Gottesdiensten für diese, Ausarbeitung von Lehrprogrammen für Kirchenlehre, Eröffnung von theologischen und monastischen Schulen, Wahl von Diözesan- und Weihbischöfen, Wahl der Rektoren für geistliche Seminare und monastische Schulen, Überwachung der Tätigkeit des Heiligen Bischofssynods, Wechselbeziehungen zu den Staatsorganen, Zusammenstellung von Regeln für den synodalen Fonds und die Billigung seiner jährlichen Berichte. Außerdem richtet das Heilige Bischofskonzil in der ersten und letzten Instanz bei Konflikten zwischen einem Bischof und dem Heiligen Bischofssynod, zwischen einem Bischof und dem Patriarchen und bei kanonischen Verstößen des Patriarchen. In der zweiten und letzten Instanz richtet das Bischofskonzil bei Fragen, bei denen die erste Instanz der Heilige Bischofssynod darstellt.

Außerdem trifft das Bischofskonzil in Vereinbarung mit dem Patriarchenrat Entscheidungen über das Eröffnen und Lösen von Diözesen, die Titelwahl und Hauptstadtbestimmung für Diözesanbischöfe und die Pflichten von Weihbischöfen (Artikel 16). Seine Entscheidungen (mit Ausnahme einer Bischofswahl) trifft das Konzil mit einer einfachen Mehrheit. Bei einer Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (Artikel 60). Für die Bischofswahl bestimmt die Satzung ein spezielles Prozedere (Artikel 105).

In der Setzung wird nicht direkt angegeben, wie oft das Konzil zusammentreffen muss. Artikel 59 besagt nur, dass die Entscheidung über einen ordentlichen oder außerordentlichen Zusammenruf des Konzils bei dem Heiligen Bischofssynod liegt. Ebenfalls formuliert die Synode die Tagesordnung für das Konzil, nimmt Vorschläge für das Konzil entgegen und führt die Anordnungen des Konzils aus (Artikel 70, Punkt 25). Aber da Artikel 58 dem Konzil vorschreibt jährlich zwei Personen als Mitglieder des Synods zu wählen, kann daraus geschlossen werden, dass das Konzil nicht seltener als einmal im Jahr zusammentreffen muss. In der heutigen Praxis der Serbischen Orthodoxen Kirche werden die Bischofskonzile zwei Mal im Jahr einberufen.

Dazu sollte vermerkt werden, dass es in der Serbischen Orthodoxen Kirche eine Reihe an Machtorganen gibt, die sich nicht nur aus Bischöfen, sondern auch aus Klerikern und Laien zusammensetzen. Diese sind unter anderem der Patriarchenrat und das Verwaltungskomitee des Patriarchen. Es ist das oberste Vollzugsorgen in materiellen und finanziellen Angelegenheiten (Artikel 81). Es setzt sich zusammen aus dem Patriarchen und vier Mitgliedern des Heiligen Synods und ihren Vertretern, die von der Synode bestimmt werden, sowie dem Dekan der Orthodoxen theologischen Fakultät, zwei Vertretern der Klöster, einem Rektor einer „Theologija“, je einem Priester aus jeder Diözese, Vertretern der Diözesanräte und zehn Laien (Artikel 82). Der Patriarchenrat versammelt sich ein Mal in zwei Jahren (Artikel 84).

Wenn der Heilige Bischofssynod befindet, dass eine der Entscheidungen des Patriarchenrates nicht der Lehre und den Kanones der Orthodoxen Kirche entspricht, werden seine Handlung eingestellt, und der Patriarchenrat verpflichtet sich seine Entscheidungen zu überdenken. Sollte der Rat auf seiner Richtigkeit beharren, wird der Fall zur Prüfung dem Heiligen Bischofskonzil vorgelegt (Artikel 87).

Das Vollzugsorgan des Patriarchenrates ist Verwaltungskomitee des Patriarchen. Es setzt sich aus dem Patriarchen und seinem rechtmäßigen Vertreter, zwei Mitgliedern des Heiligen Bischofssynods, einem Vertreter der Klöster, drei Priestern und sieben Laien zusammen (Artikel 92). Das Komitee muss sich zu seinen ordentlichen Sitzungen nicht seltener als zweimal im Jahr versammeln. Es besitzt die Funktionen der allgemeinen Leitung und Überwachung von kirchlichen Selbstleitungsorganen. Das Komitee ist dem Patriarchenrat rechenschaftspflichtig. Wenn der Patriarch die Legitimität der Entscheidungen des Komitees anzweifelt, werden diese Entscheidung zur Untersuchung dem Patriarchenrat vorgelegt. Wenn der Rat sich auf die Seite des Komitees stellt, kann die Angelegenheit zuerst vom Synod, und dann auch vom Heiligen Bischofskonzil untersucht werden (Artikel 97).

Vorsteherwahl

Ist der Serbische Patriarchenthron vakant, wird die Kirche durch den Bischofssynod geleitet. In diesem Falle amtiert als Vorsitzender des Bischofssynods „das nach der Reihenfolge der Ordinationszeit älteste Mitglied des Bischofssynods im Rang eines Metropoliten bzw., falls es keinen Metropoliten gibt, der nach dem Datum der Weihe älteste Bischof“. Solange der Patriarchenthron der Serbischen Kirche vakant ist, können keine Beschlüsse über die kanonische Ordnung bzw. Fragen von gesamtkirchlicher Bedeutung gefasst werden (Artikel 62). Werden solche Beschlüsse dennoch gefasst, müssen sie im Nachhinein durch das Heilige Bischofskonzil unter dem Vorsitz des Patriarchen gebilligt werden (Artikel 63).

Es sollte auch erwähnt werden, dass die Satzung der Serbischen Kirche keine Emeritierung des Patriarchen vorsieht. Solange der Patriarch lebt, bleibt er Oberhaupt der Kirche, und seine Abwahl und die Wahl eines neuen Patriarchen ist nicht möglich. Artikel 61 der Satzung gestattet allerdings, das Einverständnis des Patriarchen vorausgesetzt, die Einsetzung eines provisorischen Vorsitzenden des Bischofskonzils und des Bischofssynods. Dieser Vorsteher sollte das nach Reihenfolge der Ordinationszeit älteste Mitglied des Bischofskonzils oder des Bischofssynods im Rang eines Metropoliten bzw., falls es keinen solchen gibt, der nach dem Datum der Weihe älteste Bischof sein.

Es darf daran erinnert werden, dass die offensichtliche Unschärfe dieser Formulierungen im vergangenen Jahr eine langwierige Diskussion zur Folge hatte, in der serbischen Hierarchen darüber debattierten, wer von ihnen angesichts der Krankheit des Heiligsten Patriarchen Pavle als provisorischer Synodsvorsitzender fungieren sollte.

Der Patriarch von Serbien ist aus der Anzahl der Diözesanbischöfe der Serbischen Kirche zu wählen, die ihre Diözesen mindestens seit fünf Jahren leiten (Artikel 42). Zur Patriarchenwahl ist ein spezielles Wahlkonzil einzuberufen, das sich zusammensetzt aus allen Diözesan- und Weihbischöfen der Serbischen Kirche (außer denen im Ruhestand).[1] Wie bereits erwähnt, sind alle Mitglieder des Wahlkonzils dies kraft ihrer Position. Die Satzung der Serbischen Kirche sieht keine spezielle Wahl von Delegierten für das Wahlkonzil vor. Der Patriarch ist aus drei Kandidaten zu wählen, die dem Wahlkonzil durch das Heilige Bischofskonzil vorgeschlagen werden. Die Kandidatenaufstellung findet auf einer Sitzung des Bischofskonzils statt, bei dem nicht weniger als zwei Drittel der Diözesanbischöfe anwesend sein müssen. Den Vorsitz führt das älteste Teilnehmermitglied aus der Gruppe der Metropoliten. Falls kein Metropolit teilnimmt, führt der älteste der teilnehmenden Bischöfe den Vorsitz. Die Namen der drei gewählten Kandidaten werden dem Wahlkonzil schriftlich mitgeteilt (Artikel 43).


Die Satzung der Serbischen Kirche schreibt keine bestimmte Prozedur zur Wahl der Kandidaten für das Patriarchat Patriarchenamt durch das Bischofskonzil vor. Auch fehlt in der Satzung der Begriff des Statthalters. Ist der Patriarchenthron vakant, werden die Vorsteherpflichten wie erwähnt vom gesamten Bischofssynod erfüllt. Die Satzung sieht auch nicht die Wahl eines provisorischen Synodsvorsitzenden vor, sondern das älteste Synodsmitglied wird automatisch Vorsitzender. Gemäß Artikel 62 wird die Rangordnung der Metropoliten nach dem Datum der Erhebung bestimmt, die der Bischöfe nach dem Datum der Bischofsweihe.

Das Wahlkonzil findet in Belgrad statt, es sei denn, das Bischofskonzil hat für seine Arbeit einen anderen Ort festgelegt. Das Wahlkonzil soll innerhalb von drei Monaten nach Freiwerden des Patriarchenthrons zusammentreten. Die Einladungen zum Konzil soll der Synod nicht später als zwanzig Tage vor Beginn der Zusammenkunft verschicken (Artikel 45).

Vorsitzender des Wahlkonzils ist der älteste der Metropoliten. Falls es keinen solchen gibt, führt der am längsten geweihte Bischof den Vorsitz. Die Namen der drei gewählten Kandidaten werden dem Wahlkonzil vom Heiligen Bischofssynod schriftlich mitgeteilt (Artikel 43). [2] Die Beschlussfähigkeit des Wahlkonzils erfordert mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Heiligen Bischofskonzil und die Hälfte der Mitglieder des Wahlkonzils. Falls keine Beschlussfähigkeit vorliegt, wird die Wahl verschoben und das Wahlkonzil damit beauftragt, ein neues Wahldatum festzulegen. Falls Beschlussfähigkeit vorliegt,Im Gegenfall beginnt das Konzil nach Anrufung des Heiligen Geistes seine Arbeit. Vor Durchführung der Wahl schwören die Konzilmitglieder, dass sie bei der Abstimmung „ausschließlich das Wohl und die Interessen unserer Heiligen Orthodoxen Kirche, des serbischen Volkes und des Vaterlandes berücksichtigen“ und für den würdigsten Kandidaten abstimmen werden (Artikel 47).

An der Patriarchenwahl dürfen ausschließlich Wahlkonzilmitglieder teilnehmen. Bischöfen, die auf dem Konzil entschuldigt fehlen, ist es gestattet, ihre Stimme einem anwesenden Bischof schriftlich mitzuteilen (Artikel 48).

Der Patriarch wird in einer Geheimabstimmung gewählt, deren Prozedur ausführlich in der Satzung beschrieben ist. Der Konzilsekretär verteilt die Stimmzettel an die Konzilmitglieder. Danach ruft er alle Konzilmitglieder nacheinander auf. Diese kommen zum Präsidium und werfen ihre Stimmzettel in die Urne. Nachdem die Abstimmung beendet ist, nimmt der Vorsitzende die Stimmzettel einen nach dem anderen aus der Urne, öffnet sie und liest den auf dem jeweiligen Zettel stehenden Namen des jeweiligen Kandidaten laut vor. Dann gibt er den Stimmzettel den zwei Kontrolleuren weiter, die ebenfalls den darauf stehenden Namen laut vorlesen. Danach wird der Stimmzettel dem Sekretär übergegeben, der die Anzahl der Stimmzettel sowie die Menge der für jeden Kandidaten abgegebenen Stimmen aufschreibt. Er führt auch eine Liste der leeren und ungültigen Stimmzettel. Stimmen, die für nicht in der Kandidatenliste stehende Personen abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt (Artikel 49).

Als gewählt gilt der Kandidat, der die absolute Stimmenmehrheit bekommen hat. Falls keiner der Kandidaten eine absolute Stimmenmehrheit bekommen hat, wird eine zweite Abstimmungsrunde abgehalten, und zwar zwischen den zwei Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Falls zwei Kandidaten in der ersten Runde gleich viele Stimmen bekommen haben, kommt derjenige in die zweite Runde, der nach dem Rang oder nach dem Datum der Bischofsweihe älter ist. Falls alle drei Kandidaten in der ersten Runde die gleiche Stimmmenge bekommen, wird der Patriarch durch Los gewählt (Artikel 50). Der Vorsitzende verkündet den Namen des gewählten Patriarchen, worauf das Konzil seine Arbeit beendet (Artikel 51).

Am Morgen des nächsten Tages, während der Göttlichen Liturgie, wird die Inthronisierung des neu gewählten Patriarchen gemäß der durch das Heilige Bischofskonzil verabschiedeten Ordnung durchgeführt. Nach der Vollendung der Inthronisierung tritt der Patriarch sein Amt an und erhält die Rechte des Vorstehers der Serbischen Orthodoxen Kirche (Artikel 53).

Ihr gegenwärtiges Oberhaupt ist Patriarch PORFIRIJE, mit dem Titel „Erzbischof von Peč, Metropolit von Belgrad und Karlowitz, Patriarch von Serbien“.

Die Kirchenleitung in Deutschland

Die Serbische Orthodoxe Diözese für Mitteleuropa mit Sitz in Hildesheim-Himmelsthür wurde Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts gegründet. Außer für die Gemeinden in Deutschland ist der Bischof auch zuständig für Gemeinden in Österreich und der Schweiz. Die Kirchenkanzlei von Bischof Konstantin (Djokic) liegt in München.

Kloster der Dormitio der Allerheiligsten Theotokos in Himmelsthür Liste der serbisch-orthodoxen Klöster
Orthodoxe ​Mönchsgemeinschaft St. Spyridon in Geilnau

Dem Bischof stehen fünf bischöfliche Vikare zur Seite (für die Schweiz, Österreich, sowie Deutschland-Süd, -West und –Nord/Ost). Diese Aufgabe wird von Priestern wahrgenommen. In Deutschland existieren 26 serbische orthodoxe Gemeinden und 2 Klöster (Himmelsthür und Geilnau bei Diez). Die Serbische Orthodoxe Diözese gibt eine Quartalszeitschrift in serbischer Sprache heraus („Crkva“ – übersetzt: Kirche).

Kontaktadresse
Serbisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland
Bischof Konstantin (Djokic)
Obere Dorfstr. 12
31137 Hildesheim-Himmelsthür
Tel. 05121 – 64034/35
Fax 05121 – 64136/64036
Email: Serbisch.diozese@t-online.de

Gemeinden

Die Serbische Orthodoxe Kirchengemeinde Frankfurt
Die Serbische Orthodoxe Kirchengemeinde Frankfurt besteht aus drei Pfarrbezirken:
• Frankfurt (Priester Stojan Barjaktarevic);
• Offenbach und Darmstadt (Priester Marko Jovanovic);
• Wiesbaden/Mainz (Priester Simon Turkic).
Pfarrer Stojan Barjaktarevic ist der Vorsteher der Kirchengemeinde. Die Zahl der Gemeindeglieder ist nicht genau feststellbar; die Gemeinde rechnet mit bis zu 20.000 orthodoxen Serben im Rhein-Main-Gebiet.

Die Gottesdienste in Frankfurt finden in der Kirche „Hl. Apostel Lukas“ im Ökumenischen Zentrum, Am Beethovenplatz, statt. In Offenbach ist die Gemeinde Gast in der römisch-katholischen „Hl.-Geist-Kirche“ in Rumpenheim; Informationen zu Darmstadt über Pfarrer Jovanovic (s.u.). Der Pfarrbezirk Wiesbaden feiert den Gottesdienst in der griechisch-orthodoxen Kirche des Hl. Georgios, Lutherstraße.

Die Serbische Orthodoxe Kirchengemeinde Frankfurt hat einen Kirchenchor. Sie ist Mitglied in der ACK Rhein-Main.

Kontaktadressen Serbisch-Orthodoxe Kirchengemeinde Frankfurt (allgemein) und Pfarrbezirk Frankfurt:
Pfarrer Stojan Barjaktarevic
Julius-Brecht-Str. 2
60433 Frankfurt
Tel. 069 - 95419823
Fax 069 - 95419825
Email: StojanBarjaktarevic@t-online.de
IT: www.crkva-frankfurt.de
Gottesdienst in Frankfurt: Sonntags um 11 Uhr, an sonstigen serbisch-orthodoxen Feiertagen um 10 Uhr

Pfarrbezirk Offenbach/Darmstadt:
Pfarrer Marko Jovanovic
Julius-Brecht-Str. 4
60433 Frankfurt
Tel. 069/95209855
Email: o.Marko@t-online.de
Gottesdienst in Offenbach: Sonntags 18 Uhr

Pfarrbezirk Wiesbaden/Mainz:
Pfarrer Simon Turkic
Julius-Brecht-Str. 4
60433 Frankfurt
Tel. 069/54805674
Fax 069/54805952
Email: o.Simon@t-online.de
Gottesdienst: jeden 2. und 4. Sonntag im Monat um 10 Uhr RMV-Anbindungen:
Die Kirche „Hl. Apostel Lukas“, Am Beethovenplatz in Frankfurt, erreicht man mit den Linien U 6 und U 7 (Station „Bockenheimer Warte“): Die Bockenheimer Landstr. Richtung Stadtmitte laufen, dann die erste rechts.
In Offenbach fährt man vom Bahnhof mit der Buslinie 101 nach Rumpenheim.
Die Pfarrer selbst sind mit der S 6 erreichbar: Am „Frankfurter Berg“ aussteigen; die Julius-Brecht-Straße ist die Straße unmittelbar vor den Hochhäusern.

Skite des Heiligen Spyridon in Geilnau (Verbandsgemeinde Diez)
Der frühere Gasthof „Zum Anker“ in Geilnau an der Lahn diente ursprünglich dazu, Schiffer und deren Pferde zu versorgen und zu beherbergen – die Pferde zogen die Kähne am Leitpfad entlang lahnaufwärts. Später beherbergte der Gasthof einen Ballsaal und den örtlichen Versammlungsraum. Beides ist heute im neuen Dorfgemeinschaftshaus untergebracht.

Nach dem Erwerb des Gebäudes siedelte sich dort 1989 eine kleine mönchische Gemeinschaft an und aus dem früheren Versammlungsraum wurde eine Kapelle. Mitte der 90er Jahre erhob Bischof Konstantin die Gemeinschaft zur Skite. Eine Skite ist ein Kloster, das von einem Mutterkloster (in diesem Fall Hildesheim-Himmelsthür) abhängig, in diesem Fall aber verwaltungsmäßig völlig selbständig ist. Der kleinen Gemeinschaft von zwei Mönchen und zwei Novizen steht Abt Vasilije vor.

Die täglichen Gebete sowie die Eucharistiefeier bestimmen den Lebensrhythmus des Klosters. Die Horen werden von 6 – 9, von 11 – 12 sowie von 17 – 19 Uhr gebetet. Die Eucharistie wird samstags um 9.30 Uhr, sonntags um 10 Uhr sowie an Heiligen- und Hochfesten gefeiert.

Kontaktadresse
Skite des Hl. Spyridon
Lahnstr. 31
56379 Geilnau (Verbandsgemeinde Diez)
Tel./Fax 06439 - 7364
Verkehrsanbindung: mit dem Zug bis Bahnhof Balduinstein, von dort noch 3 km bis Geilnau.

Quelle & Copyright

Orthodoxie Aktuell, Jahrgang 2009, Heft 10
© "Orthodoxe Gemeinden im Bereich der EKHN", Frankfurt/Main, September 2002.

  1. Laut Satzung der SOK besitzen ebenso der Dekan der theologischen Fakultät zu Belgrad, die Rektoren der orthodoxen Priesterseminare (sogenannter „Theologijen"), die Leitern der monastischen Schulen, den Vorsitzenden des Hauptverbandes der diözesanen Priesterbruderschaften, den Bischofsvertretern einer Reihe von Städten, den Vorstehern der größten Klöster, den Mitgliedern des Patriarchenrates und den Vertretern der Diözesanratsvorsitzenden, falls diese nicht selbst Mitglieder des Patriarchenrates sind (Artikel 44). Jedoch wurde das Wahlrecht für diese aufgezählten Vertreter laut bischofsynodischem Beschluss vom 14.-15. September 1967 aufgehoben. Somit dürfen heute nur Bischöfe den neuen Patriarchen wählen.
  2. Artikel 46 der SOK Satzung schreibt vor, dass das Konzil aus seinen Teilnehmern auch zwei Sekretäre (einen Kleriker und einen Laien) und zwei Kontrolleure (einen Kleriker und einen Laien) wählt. Dieser Artikel wurde durch die Bischofssynode vom 14.-15. September 1967 redaktiert.