Synode von Ankyra
Die Synode von Ankyra war ein Kirchenkonzil bzw. eine Synode, die im Jahre 314 in Ankyra (heute Ankara, Hauptstadt der Türkei), dem damaligen Verwaltungssitz der römischen Provinz Galatien, einberufen wurde, und zwar kurz nach Ostern; das Jahr lässt sich daraus erschließen, dass die ersten neun Canones der Überwindung der Wirren gewidmet sind, die in der Kirche nach dem Putsch des Maximinius und der anschließenden Christenverfolgung im Jahre 313 ausgebrochen waren.
Der zehnte Canon gestattet die Eheschließung von Diakonen, die vor ihrer Ernennung das Recht zu heiraten.zugesprochen bekommen hatten. Der dreizehnte Canon untersagt es Chorbischöfen, Priester oder Diakone zu ernennen.
Der sechzehnte Canon teilte die Christen, die Sodomie begangen hatten oder dies immer noch taten, nach dem Alter der Delinquenten in verschiedene Gruppen ein und bestimmte verschiedene Strafen; verheiratete Männer über 20 wurden strenger bestraft als unverheiratete Jugendliche, und am härtesten verheiratete Männer über 50. Die Strafe für unverheiratete Männer über 20 wurde nicht erwähnt.
Der siebzehnten Canon verurteilte die Christen, die entweder Sodomie begangen oder mit leprakranken Frauen verkehrt hatten und selber leprakrank waren, dazu, mit den exkommunizierten Personen zu beten – d.h. außerhalb der Kirche. Diese Gleichsetzung von leprakranken Frauen und Tieren wird allgemein als schwer zu erklären betrachtet.
Der achtzehnte Canon schützte die Rechte derjenigen, die sich gegen die Ernennung eines Bischofs wehrten, den sie nicht haben wollten. Canon XXII besagte, dass Mörder, die absichtlich den Mord begangen, sollen lebenslang Buße tun; aber am Ende ihres Lebens sollen sie gnadenhalber die Kommunion erhalten.