Kanonisation
Kanonisation (lat. Canonizatio vom griech.κανονίζω — regulieren, bestimmen, gesetzlich verankern) ist die offizielle Feststellung der Heiligkeit einer Person.
Kriterien
Neben orthodoxem Glauben und heiligmäßigem Lebenswandel ist die fortwährende Verehrung durch die Gläubigen ein wichtiges Kriterium. Wichtige Indizien dafür, dass ein solcher Mensch Aufnahme beim Herrn gefunden hat, sind weiterhin seine zu Lebzeiten errungenen Gaben des Heiligen Geistes, wie etwa Prophetie oder Hellsichtigkeit, sowie von ihm gewirkte Wunder; unverwesliche Reliquien werden ebenso als Anzeichen seiner Verherrlichung gedeutet.
Arten der Kanonisierung
Heiligenverehrung kann auf eine oder einige Eparchien beschränkt sein (lokal verehrte Heilige), oder sich auf die gesamte Orthodoxie erstrecken. Die Feststellung erfolgt dann durch ein Konzil oder eine Bischofssynode der jeweiligen Ortskirche, die Namen der Heiligen werden dann auch den anderen Ortskirchen zur Aufnahme in die Heiligenkalender und zur Verehrung übermittelt.
Für jeden kanonisierten Heiligen wird mindestens ein Gedenktag festgesetzt. Ggf. werden im Anschluss an die Kanonisation auch eigene liturgische Gesänge (Tropar und Kondakion, evtl. ein Akathistos) verfasst.
Sonstiges
Der im Deutschen übliche Begriff der "Heiligsprechung" ist aus orthodoxer Sicht ungünstig, da Heiligkeit sich den Menschen offenbart, und deshalb nur festgestellt, jedoch nicht festgelegt werden kann.