Nomokanon: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Byzantinische Nomokanones'''
'''Byzantinische Nomokanones'''


Die [[Griechische Orthodoxe Kirche]] kennt zwei grundlegende Nomokanones:
Die [[Orthodoxe Kirche von Griechenland]] kennt zwei grundlegende Nomokanones:


Der erste Nomokanon aus dem 6. Jahrhundert wird ohne letzte Sicherheit [[Johannes Scholasticus]] zugeschrieben, dessen Kanones er versammelt und vervollständigt. Um 550 wurde er als rein kanonische Sammlung mit 50 Titeln aufgezeichnet und später um einen Auszug aus [[Justinian]]s Novellen erweitert, welche in 87 Kapiteln kirchliche Angelegenheiten behandeln. Jedem der 50 Titel wurden die Texte der entsprechenden kaiserlichen Gesetze beigestellt. Dazu gab es 21 zusätzliche Kapitel, die fast alle von Johannes’ 87 Kapiteln stammten.
Der erste Nomokanon aus dem 6. Jahrhundert wird ohne letzte Sicherheit [[Johannes Scholasticus]] zugeschrieben, dessen Kanones er versammelt und vervollständigt. Um 550 wurde er als rein kanonische Sammlung mit 50 Titeln aufgezeichnet und später um einen Auszug aus [[Justinian]]s Novellen erweitert, welche in 87 Kapiteln kirchliche Angelegenheiten behandeln. Jedem der 50 Titel wurden die Texte der entsprechenden kaiserlichen Gesetze beigestellt. Dazu gab es 21 zusätzliche Kapitel, die fast alle von Johannes’ 87 Kapiteln stammten.
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Der Nomokanon des Photios blieb im Gesetz der Griechischen Orthodoxen Kirche erhalten und in die '''Syntagma''' übernommen, die in den Jahren 1852 bis 1859 von Rallis and Potlis in Athen veröffentlicht wurden. Obwohl “Syntagma” genannt, war diese Sammlung von Kirchenrecht von Matthäus Blastares aus dem Jahr 1335 ein echter Nomokanon, in welchem Gesetzestexte und Kanones alphabetisch angeordnet waren.
Der Nomokanon des Photios blieb im Gesetz der Griechischen Orthodoxen Kirche erhalten und in die '''Syntagma''' übernommen, die in den Jahren 1852 bis 1859 von Rallis and Potlis in Athen veröffentlicht wurden. Obwohl “Syntagma” genannt, war diese Sammlung von Kirchenrecht von Matthäus Blastares aus dem Jahr 1335 ein echter Nomokanon, in welchem Gesetzestexte und Kanones alphabetisch angeordnet waren.


Der Nomokanon des [[Hl. Sabbas]] (serbisch: Savino Zakonopravilo; fertiggestellt 1219) war die erste serbische Verfassung und der höchste Kodex der [[Serbischen Orthodoxen Kirche]]. Dieser Rechtsakt war gut vorbereitet. Der Nomokanon des Hl. Sabbas war eine Sammlung von Zivilrecht, basierend auf dem Römischen Recht, und kanonischem Recht, basierend auf den Ökumenischen Konzilen, welche vor allem der Organisation des jungen serbischen Königreichs und der serbischen Kirche dienen sollte.
Der Nomokanon des [[Hl. Sabbas]] (serbisch: Savino Zakonopravilo; fertiggestellt 1219) war die erste serbische Verfassung und der höchste Kodex der [[Serbische Orthodoxe Kirche|Serbischen Orthodoxen Kirche]]. Dieser Rechtsakt war gut vorbereitet. Der Nomokanon des Hl. Sabbas war eine Sammlung von Zivilrecht, basierend auf dem Römischen Recht, und kanonischem Recht, basierend auf den Ökumenischen Konzilen, welche vor allem der Organisation des jungen serbischen Königreichs und der serbischen Kirche dienen sollte.


Unter der Dynastie der Nemanjić (1166-1371) blühte der mittelalterliche serbische Staat auf politischem, religiösem und kulturellem Gebiet auf. Mit dem Staat entwickelte sich auch das Handwerk, und eine Menge neuer Gesetze wurden erforderlich. So wurde mit der Entwicklung des Handels das Römische Recht übernommen. Zu dieser Zeit war Serbien kein Zarenreich, so dass seine Herrscher keine Gesetze erlassen konnten, welche die Beziehungen zwischen Staat und Kirche regeln würden. Die serbischen Herrscher regierten mithilfe einzelner Rechtsakte und Erlasse. Um dieses Problem zu überwinden und nach der religiösen Unabhängigkeit ein systematisches Recht zu schaffen, vollendete der Hl. Sabbas im Jahre 1219 sein Zakonopravilo.
Unter der Dynastie der Nemanjić (1166-1371) blühte der mittelalterliche serbische Staat auf politischem, religiösem und kulturellem Gebiet auf. Mit dem Staat entwickelte sich auch das Handwerk, und eine Menge neuer Gesetze wurden erforderlich. So wurde mit der Entwicklung des Handels das Römische Recht übernommen. Zu dieser Zeit war Serbien kein Zarenreich, so dass seine Herrscher keine Gesetze erlassen konnten, welche die Beziehungen zwischen Staat und Kirche regeln würden. Die serbischen Herrscher regierten mithilfe einzelner Rechtsakte und Erlasse. Um dieses Problem zu überwinden und nach der religiösen Unabhängigkeit ein systematisches Recht zu schaffen, vollendete der Hl. Sabbas im Jahre 1219 sein Zakonopravilo.

Version vom 23. November 2010, 08:24 Uhr

Nomokanon (griech.: Νομοκανών Nomokanōn; aus nomos = “Gesetz” und kanon = “Regel”) ist eine Sammlung von Kirchengesetzen, die sich sowohl aus zivilen als auch kanonischen Gesetzen zusammensetzt.

Byzantinische Nomokanones

Die Orthodoxe Kirche von Griechenland kennt zwei grundlegende Nomokanones:

Der erste Nomokanon aus dem 6. Jahrhundert wird ohne letzte Sicherheit Johannes Scholasticus zugeschrieben, dessen Kanones er versammelt und vervollständigt. Um 550 wurde er als rein kanonische Sammlung mit 50 Titeln aufgezeichnet und später um einen Auszug aus Justinians Novellen erweitert, welche in 87 Kapiteln kirchliche Angelegenheiten behandeln. Jedem der 50 Titel wurden die Texte der entsprechenden kaiserlichen Gesetze beigestellt. Dazu gab es 21 zusätzliche Kapitel, die fast alle von Johannes’ 87 Kapiteln stammten.

Der zweite Nomokanon stammt aus der Regierungszeit des Oströmischen Kaisers Herakleios (610-641), als Griechisch das vorherige Latein als Amtssprache der kaiserlichen Gesetze ablöste. Es besteht aus einer Zusammenführung der Collectio Tripartita (einer Sammlung der kaiserlichen Gesetze von Justinian) und den kanonischen Syntagma (Kirchenkanones). Diese Kompilation wurde bekannt als Nomokanon der 14 Titel.

Dieser Nomokanon wurde lange hoch geschätzt und auch von der Russischen Orthodoxen Kirche übernommen, aber teilweise auch vom Nomokanon des Photios (883) verdrängt. Dies war der Nomokanon der 14 Titel zusammen mit 102 Kanones des Trullianischen Konzils, 17 Kanones des Konzils von Konstantinopel aus dem Jahre 861 (gegen Ignatius) und drei Kanones, die von Photios durch jene des Konzils von Konstantinopel aus dem Jahre 869 ersetzt wurden. Der Nomokanon der 14 Titel wurde außerdem durch die neuesten kaiserlichen Gesetze ergänzt.

Die gesamte Kompilation wurde um 1170 von Theodor Balsamon, dem griechischen Patriarchen von Antiochia, der in Konstantinopel residierte, kommentiert. Der Nomokanon des Photios wurde um diesen Kommentar ergänzt und wurde so zum Pedalion (griech. Πηδάλιον = “Steuerruder”), einer Art Rechtssammlung der Orthodoxen Kirche, die 1800 von Patriarch Neophytos VII. veröffentlicht wurde.

Der Nomokanon des Photios blieb im Gesetz der Griechischen Orthodoxen Kirche erhalten und in die Syntagma übernommen, die in den Jahren 1852 bis 1859 von Rallis and Potlis in Athen veröffentlicht wurden. Obwohl “Syntagma” genannt, war diese Sammlung von Kirchenrecht von Matthäus Blastares aus dem Jahr 1335 ein echter Nomokanon, in welchem Gesetzestexte und Kanones alphabetisch angeordnet waren.

Der Nomokanon des Hl. Sabbas (serbisch: Savino Zakonopravilo; fertiggestellt 1219) war die erste serbische Verfassung und der höchste Kodex der Serbischen Orthodoxen Kirche. Dieser Rechtsakt war gut vorbereitet. Der Nomokanon des Hl. Sabbas war eine Sammlung von Zivilrecht, basierend auf dem Römischen Recht, und kanonischem Recht, basierend auf den Ökumenischen Konzilen, welche vor allem der Organisation des jungen serbischen Königreichs und der serbischen Kirche dienen sollte.

Unter der Dynastie der Nemanjić (1166-1371) blühte der mittelalterliche serbische Staat auf politischem, religiösem und kulturellem Gebiet auf. Mit dem Staat entwickelte sich auch das Handwerk, und eine Menge neuer Gesetze wurden erforderlich. So wurde mit der Entwicklung des Handels das Römische Recht übernommen. Zu dieser Zeit war Serbien kein Zarenreich, so dass seine Herrscher keine Gesetze erlassen konnten, welche die Beziehungen zwischen Staat und Kirche regeln würden. Die serbischen Herrscher regierten mithilfe einzelner Rechtsakte und Erlasse. Um dieses Problem zu überwinden und nach der religiösen Unabhängigkeit ein systematisches Recht zu schaffen, vollendete der Hl. Sabbas im Jahre 1219 sein Zakonopravilo.

Das Zakonopravilo wurde auch in Bulgarien, Rumänien und Russland angenommen. Im 17. Jahrhundert wurde es in Moskaun gedruckt. So wurde duch das Zakonopravilo in ganz Osteuropa Römisch-Byzantinisches Recht etabliert. In Serbien wurde es als Kodex des Gottesrechtes betrachtet und in den Kodex Dušan (serbisch: Dušanov zakonik; 1349 und 1354) übernommen. Es war der einzige Kodex der Serben während der Osmanenzeit.

Während der Serbischen Revolution (1804) verankerte Priester Mateja Nenadović das Zakonopravilo als Kodex des befreiten Serbien. Es wurde auch in den Serbischen Zivilkodex von 1844 übernommen und wird heute noch in der Serbischen Orthodoxen Kirche als höchster Kirchenkodex verwendet.