Fasten

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Die Fastenregeln der Kirche sind im Kapitel 32 und 33 des Typikons dargelegt, werden aber auch in den üblichen liturgischen Büchern - dem Menäon, Triodion, aber auch im großen Stundenbuch - angezeigt. Grundsätzlich sind Mittwoch und Freitag im Laufe des gesamten Jahres strenge Fastentage - in manchen Klöstern ebenso der Montag als Engelsfasten. Dazu kommen die vier Fastenzeiten: Die Große Vierzigtägige Fastenzeit vor Ostern, das ebenfalls vierzigtägige Weihnachtsfasten, das Apostelfasten, das sich vom Montag nach dem Ersten Sonntag nach Pfingsten (Allerheiligen) bis zum Fest der hll. Apostel Petrus und Paulus (29.Juni/12.Juli) erstreckt und deshalb in jedem Jahr von unterschiedlicher Dauer ist, und das vierzehntägige Gottesmutter-Fasten vom 1./14.-14./27. August als Vorbereitung auf das Fest des Entschlafens der Allerheiligsten Gottesmutter (15/28. August). Einige besondere Fastentage sind das Fest der Kreuzerhöhung (14./27. September) und die Enthauptung des Hl. Johannes des Täufers (29.August/11. September). Diese Festtage sind wegen der Geschehnisse, deren wir uns an ihnen erinnern, eben auch Fastentage, wobei Wein und Öl erlaubt ist.

In diesem Kalender findet der Benutzer die wichtigsten Angaben über die Fasten, die dem Typikon entstammen. Die Praxis zeigt jedoch, dass dazu noch einige grundlegende Vorbemerkungen notwendig sind, da die Traditionen unterschiedlich und in vielen Familien nicht konsequent gewahrt werden. Dabei ist immer zu bedenken, dass die Fastenregeln keine Zwangsjacke darstellen, sondern eine Hilfe, die dem Gebet zugute kommen soll. Es gibt im Leben des einzelnen verschiedene Situationen, die ihn dazu zwingen können,von der genauen Einhaltung dieser Regeln hier oder da abzuweichen. Kinder unter vierzehn Jahren sollten wegen des Wachstums überhaupt nur wirklich überflüssige Dinge dem Fasten unterwerfen. Das gleiche gilt etwa für Frauen in der Schwangerschaft oder für alte und kranke Menschen. Um in diesen Fällen das richtige Maß festzulegen, sollte man sich immer mit dem Beichtvater absprechen.

Unser Kalender beinhaltet grundsätzlich Angaben zu den Fastenregeln für jeden Tag des Jahres. An den Tagen, an denen jegliche Angabe fehlt, sind wie in den “fastenfreien Wochen” alle Speisen erlaubt - die einzige Ausnahme davon bildet die Butterwoche, in deren Verlauf kein Fleisch gegessen wird. Dort wo nur “Fastentag” angezeigt ist, bedeutet dies strenges Fasten, d.h. Abstinenz von Fleisch, Eiern, allen Milchprodukten, Fisch, Wein und Öl. An diesen Tagen besteht der Speiseplan also praktisch nur aus Gemüse, das ohne Öl gekocht oder gedünstet wird, Kartoffeln und Brot, wobei gewöhnlich den Hülsenfrüchten (Erbsen, Bohnen jeder Art, Linsen u.ä.) besondere Bedeutung zukommt.

Dort, wo unter der Bemerkung “Fastentag” noch der Zusatz “Wein und Öl erlaubt” erscheint, ist das Fasten wegen eines Feiertags oder einer Vigil durch die Zulassung dieser beiden Speisen erleichtert. Bei größeren Feiertagen wird “Fisch, Wein und Öl erlaubt”, was jedoch immer noch alle Fleisch-, Eier- und Milchprodukte ausschließt.

Für die Große Fastenzeit und das Gottesmutter-Fasten gilt eine einheitliche Regelung: Wein und Öl sind außer einigen Festtagen nur samstags und sonntags erlaubt. Eine andere einheitliche Regel gilt für das Apostel- und das Weihnachtsfasten. Hier ist samstags und sonntags Fisch erlaubt, dienstags und donnerstags kein Fisch, aber Wein und Öl, montags, mittwochs und freitags weder Öl noch Wein, es sei denn, auf diese Tage fällt ein Feiertag, für den solches besonders angegeben wird. Während des Weihnachtsfastens wird die Fastenregel nur an den Tagen des unmittelbaren Vorfestes vom 20. bis 24. strenger - hier ist selbst samstags und sonntags kein Fisch erlaubt. In diesen beiden Fastenzeiten schreibt das Typikon für Laien die gleichen Regeln vor wie für Mönche, nämlich außer Mittwoch und Freitag ist zu Ehren der körperlosen Engel auch der Montag ein Fastentag.

Zu einigen lokalen Besonderheiten ist zu sagen, dass z.B. am Patronatsfest einer Kirche oder eines Klosters, auch wenn dieses auf einen Mittwoch oder Freitag fällt, Fisch erlaubt ist. Gewöhnlich wird Wein und Öl an solchen Tagen erlaubt, wenn ein Heiliger gefeiert wird, zu dessen Ehren die große Doxologie oder Polyeleos gesungen wird. Grundsätzlich liegt der Sinn der Fastenregeln im Typikon darin, dass die Mühen, die wir zur Ehrung eines Heiligen oder eines Festes auf uns nehmen, durch entsprechende Erleichterung der Askese belohnt werden. Wenn man sich an die Einhaltung der Fastenregeln gewöhnt hat, wird die Erlaubnis von Öl mit der Speise und etwas Wein wirklich zu einer Quelle des Trostes und einer Grundlage für körperliche Stärkung.

Quellen

  • Orthodoxer Kirchenkalender 2009 mit dem Segen S.E. Mark des Erzbischofs von Berlin und Deutschland © 2008 Kloster des Heiligen Hiob von Počaev