Familie
Familie (lat. familia Hausgemeinschaft) nennt man die Lebensgemeinschaft zwischen Ehepartnern, also einem Mann und einer Frau, sowie deren Kindern.
Orthodoxes Glaubensbuch - Das Haus – eine kleine Kirche
Die Familie wird oft “Hauskirche” genannt. Die Kirche nimmt für die gläubigen Menschen ihren Anfang im Gotteshaus, wo sie an den Sakramenten teilhaben, aber die Kirche findet nach den Gottesdiensten jenseits der Kirchentür ihre Fortsetzung, besonders in der christlichen Familie. Man kann sogar sagen, dass es sich gerade hier unter den uns so nahestehenden und verwandten Menschen erweist, ob wir echte Christen sind.
In der eigenen Familie herrscht eine größere Offenheit als unter fremden Menschen oder auch unter Freunden. Wie ein Mensch tatsächlich ist, kann man oft am besten daran erkennen, wie bei ihm die Kinder aufwachsen und wie das familiäre Zusammenleben ist. Was steht bei ihm an erster Stelle – Gott oder das Streben nach Profit, die Kirche oder der Wunsch, sich modisch und teuer zu kleiden, der Glaube oder leidenschaftliches Vergnügen?
Die Familie ist die Schule der selbstständigen christlichen Frömmigkeit. In der Kirche herrschen eine allgemein verbindliche Ordnung und Regeln, zu Hause gibt der Mensch sich selbst die Regeln und achtet auf sich selbst. Das Hauswesen ist der Bereich der Selbsterziehung und Selbsterkenntnis. Das Haus – die Familie – ist das segenspendende Reich der menschlichen Liebe, in dem die besten menschlichen Eigenschaften heranreifen. Es ist ein kompliziertes geistliches Feld der Beziehungen zwischen den nächsten Verwandten und sich selbst, eine Schule des Willens und des Geistes.
Die Beziehungen in der Familie. Unter den Geboten, die der Herr Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, war auch das Gebot der Achtung vor den Eltern: “Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt.”
Dieses Gebot verbietet nicht nur die Missachtung der Eltern, sondern verheißt auch eine Belohnung für seine Erfüllung – Wohlstand und langes Leben. Wer lange und glücklich leben möchte, muss die Eltern ehren und sich hüten, sie durch etwas zu kränken oder zu beleidigen.
Dieses Gebot bezieht sich nicht nur auf Vater und Mutter, sondern auch auf alle älteren oder höhergestellten Menschen: Großmütter und Großväter, Lehrer, Erzieher, Vorgesetzte, aber auch auf Priester und geistliche Väter. Sie zu ehren, ist ein Gebot Gottes. Sich damit zu rechtfertigen, dass die Eltern oder Vorgesetzten schlecht und böse seien und sich das Gebot Gottes auf sie folglich nicht erstrecke, ist nicht erlaubt. Unsere Aufgabe ist es, das zu erfüllen, was uns betrifft. Dafür werden wir unseren Lohn erhalten. Die Eltern und Vorgesetzten aber haben ihre eigenen von Gott ihnen auferlegten Pflichten. Für deren Erfüllung tragen sie auch die Verantwortung. Wenn sie sie aber nicht oder nicht so erfüllen, wie wir es für notwendig erachten, befreit uns dies nicht von unseren Pflichten ihnen gegenüber.
Natürlich kann ein gut meinender, aber willensschwacher und in geistlichen Belangen uninteressierter Mensch die Erziehung der Kinder etwa den nichtgläubigen Großeltern überlassen und sich mit der Überfülle an Arbeit und Stress rechtfertigen. In diesem Fall sind in der Familie Enttäuschungen und sogar Tragödien unvermeidlich. Die Erziehung der Kinder, die Haushaltsführung und die Organisation des ganzen Familienlebens auf christliche Art ist Aufgabe der Eltern.
Das Neue Testament sagt uns eindeutig, dass das Haupt der Hauskirche der Mann sein soll. Er wirkt auf dem Tätigkeitsfeld seiner Familie zusammen mit seiner Gattin, die ihm hilft und die er liebt wie sich selbst.
In der Heiligen Schrift wird die Beziehung zwischen Mann und Frau mit der Beziehung zwischen Christus und der Kirche verglichen. “Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat... Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche” (Eph 5,25/32). Die Ehe erfüllt durch Selbstentsagung und durch die Gemeinschaft mit dem anderen eine wichtige Aufgabe bei der Formung der menschlichen Persönlichkeit. In der Ehe kann der Mensch Egoismus und Stolz überwinden und, wenn er sich an seinen Gatten “bindet”, die gemeinsame menschliche Erfüllung erfahren.
Jedes Mitglied der Familie hat seine eigenen Pflichten. Die Kinder erinnert der Apostel Paulus daran, die Eltern zu ehren: “Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern, wie es vor dem Herrn recht ist.” – “Ehre deinen Vater und deine Mutter – das ist ein Hauptgebot und ihm folgt die Verheißung –, damit es dir gut geht und du lange lebst auf der Erde.” Die Eltern haben ihre eigenen Pflichten: “Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Zucht und Weisung des Herrn” (Eph 6,1-4).
Ein wirklich guter Christ kann nur ein Mensch sein, der danach strebt, seine Familie zu einer echten Hauskirche zu machen.
Eine solche Hauskirche ist die Familie, in welcher der Christ mit Liebe, Geduld, Fleiß und Selbstentsagung heranreift.
Vorbereitung auf das Ehesakrament
Die Vorbereitungen auf eine orthodoxe Eheschließung bringen – wie auch die Vorbereitungen auf eine Hochzeit überhaupt – zahlreiche Sorgen, Anschaffungen, Einkäufe und ähnliches mit sich. Aber der orthodoxe Christ soll vor allem daran denken, dass eine von der Kirche gesegnete Ehe nicht nur der Anfang eines neuen wirtschaftlichen Lebens ist, sondern auch der Beginn eines neuen christlichen Lebens – der Hauskirche; deshalb sollte die christliche Einstellung zur Ehe eine besondere sein.
Die Ankündigung, dass zwei Menschen – jung oder schon in reifem Alter – die Absicht haben zu heiraten (die Verlobung), ist für alle, die davon Kenntnis erhalten, ein Aufruf, die Beziehung zu ihnen ernsthafter, respektvoller und aufmerksamer zu gestalten.
Natürlich soll die Vorbereitung auf die Ehe nicht nur von irdischer und materieller Natur sein, sondern auch spirituell. Zuerst sollte man überlegen, wo das Sakrament der Ehe am besten gefeiert und wer es spenden wird, und vorhandene Wünsche berücksichtigen. Man sollte zuerst mit dem Priester sprechen und seinen Segen für den Termin der Trauung erhalten, sich in der Kirche mit dem Chor absprechen, der bei der Feier singen wird, und die Namen der Brautleute im Pfarrbuch eintragen lassen.
In jedem orthodoxen Kirchenkalender kann man nachsehen, an welchen Tagen eine kirchliche Eheschließung nicht gestattet ist; im Allgemeinen gilt, dass das Sakrament an Sonntagen, Montagen, Mittwochen und Freitagen gespendet werden kann. An den übrigen Tagen der Woche wird das Sakrament unter keinen Umständen gespendet. Außerdem wird es auch während mehrtägiger Fastenzeiten – der Großen Fastenzeit, der Fastenzeit vor Mariä Entschlafung, vor Weihnachten und der Petrusfastenzeit – nicht gespendet, und auch schon einige Tage oder eine Woche vor Beginn der Fastenzeit. Genaueres muss man beim Priester erfragen, deshalb soll man eine kirchliche Trauung lange im Voraus planen, damit der Tag, den Sie für Ihre Trauung bestimmt haben, auch ein Tag ist, an dem die Kirche Eheschließungen erlaubt.
Man muss auch überlegen, zu welchem Zeitpunkt vor der Eheschließung von Braut und Bräutigam die Beichte abgelegt und die Kommunion empfangen werden soll. Dies kann am Vortag oder am Tag der Trauung geschehen. Dabei muss die Braut bedenken, dass sie Hindernisgründe haben kann, die es ihr nicht gestatten, die Sakramente zu empfangen, daher sollte sie vorher ihren Kalender berücksichtigen, damit es diese Hindernisse nicht gibt. Weiterhin bereitet man zwei Ikonen vor – eine Ikone des Erlösers und eine der Gottesmutter. Der Tradition nach stammen diese Ikonen aus dem Elternhaus der Braut und des Bräutigams, es können aber auch neue Ikonen sein, welche die Eltern zum Segnen des Brautpaares kaufen oder eigens malen lassen. Wenn die Eltern an den Vorbereitungen zum Sakrament der Ehe nicht teilnehmen, bereiten Bräutigam und Braut diese Ikonen selbst vor. Sie kaufen auch die Ringe. Der Tradition nach ist einer dieser Ringe aus Gold, der andere aus Silber, jetzt aber werden meist zwei goldene Ringe verwendet. Es müssen aber einfache Eheringe ohne Verzierungen sein.
Der Priester steckt die Ringe den Brautleuten bei der Trauung an, und keiner von beiden darf sie danach mehr abnehmen. Deshalb sollte man, wenn vor der kirchlichen Trauung eine Eheschließung im Standesamt stattfindet, die Ringe danach abnehmen und sie bis zur kirchlichen Trauung in einer Schachtel aufbewahren oder sie überhaupt nicht anstecken. Wenn die standesamtliche Eheschließung nach der kirchlichen erfolgt, so darf man die Ringe nicht mehr abnehmen, denn, “was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen”.
Diejenigen, die schon lange standesamtlich verheiratet sind und den Wunsch haben, sich kirchlich trauen zu lassen, sollten den Priester unbedingt davon in Kenntnis setzen, dass sie schon lange verheiratet sind und jetzt für ihre Ehe den kirchlichen Segen erhalten möchten. Es gibt keine Einwände gegen die kirchliche Trauung von Eheleuten, und wenn sie schon lange in einer standesamtlichen Ehe gelebt haben und orthodoxe Christen sind, können und sollen sie das Sakrament der Ehe empfangen, um aus der Sicht der Kirche rechtmäßige Eheleute zu werden.
Konfessionsverschiedene Trauungen
In den letzten Jahrzehnten ist Deutschland zur Heimat von mehr als einer Million orthodoxer Christen und Christinnen geworden. Orthodoxe und evangelische Gemeinden leben in Deutschland in Nachbarschaft.
Zu den Freuden dieses Zusammenlebens gehört die Entdeckung einer guten gemeinsamen christlichen Basis. Sie zeigt sich im Bekenntnis zum dreieinigen Gott, in der Taufe, aber auch im Gebet und im praktischen Dienst der Nächstenliebe.
Sie zeigt sich auch in der Tatsache, dass sich Männer und Frauen aus der Orthodoxen und aus der Evangelischen Kirche kennen lernen und für den gemeinsamen Weg einer christlichen Ehe entscheiden.
In einer Welt, in der das nicht selbstverständlich ist, ermutigen sowohl die Orthodoxe als auch die Evangelische Kirche, eine kirchliche Trauung anzustreben und die christliche Orientierung der Ehe zu suchen.
Orthodoxe und evangelische Kirchen stehen noch nicht miteinander in voller Kirchengemeinschaft. Auf vielerlei Weise sind sie jedoch miteinander verbunden. Sie bemühen sich, wo es möglich ist, zu gemeinsamem Handeln zu kommen. Das gilt insbesondere für die Fragen im Zusammenhang mit Ehen zwischen evangelischen und orthodoxen Christen und Christinnen.
Von beiden Kirchen wird heute in Deutschland die Konfessionsverschiedenheit der Partner nicht mehr als grundsätzliches Hindernis für eine kirchliche Eheschließung gesehen. Der Wille der Brautleute, mit einem Partner der anderen christlichen Kirche die Ehe einzugehen, wird respektiert. Auch bestehen weder die Orthodoxe noch die Evangelischen Kirchen darauf, dass einer der Partner zur Kirche des anderen übertritt.
Orthodoxie und evangelische Eheschließung und das Verständnis der Ehe
Der Traugottesdienst der orthodoxen Kirche besteht aus zwei Teilen, der „Verlobung“ und der eigentlichen Trauung bzw. „Krönung“. Beide Teile werden in der Regel direkt nacheinander vollzogen.
Die Verlobungsfeier besteht aus Fürbitten, Ringwechsel und dem Segensgebet des Priesters.
Der Ablauf der Trauung umfasst Psalm 127 (128), Fürbitten, die Segensgebete des Priesters, die Krönung, das Ineinanderlegen der Hände, die Lesung von Eph 5,20-33 und Joh 2,1-11, denen weitere Fürbitten, Gebete und das Vaterunser folgen. Den Brautleuten wird der gesegnete gemeinsame Kelch gereicht. (Dies ist kein Hl. Abendmahl). Es folgt ein dreimaliges Umschreiten des in der Mitte stehenden Tisches (als „Tanz des Jesaja“ bezeichnet). Eine ausdrückliche Erfragung des Ehewillens der Brautleute ist nur im slawischen Bereich der Orthodoxie bekannt.
Die Ordnung in den evangelischen Kirchen folgt mit der Möglichkeit der Variation dem Ablauf Gebet (Psalmgebet), Lesungen, Predigt, Schriftworte zur Ehe, Traufragen oder Trauerklärung, Ringwechsel, Ineinanderlegen der Hände, dazu biblisches Wort Mt. 19,6, Vaterunser, Segnung und Fürbitten (an denen sich auch Mitglieder der Traugemeinde beteiligen können). In diesem Gottesdienst werden Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch gesungen. Oft erklingt auch festliche Kirchenmusik.
Mancherorts wird gegen Ende des Gottesdienstes auch eine Traubibel überreicht. Gepflegt wird die Tradition, ein besonderes biblisches Wort als Trauspruch für die Ehe leute auszuwählen und auszulegen.
Diese offenkundig verschiedenen Akzentsetzungen der hier nur im Überblick beschriebenen Traugottesdienste gehen auf eine lange geschichtliche und kulturelle Entwicklung zurück. Sie zeigen auch Unterschiede im Verständnis der kirchlichen Trauung.
Die orthodoxe Kirche zählt die Krönung zu den Mysterien (Sakramenten). Deshalb ist nach ihrer Auffassung die Trauung durch einen orthodoxen Priester das Gegebene.
Die evangelische Kirche sieht den besonderen Wert der kirchlichen Trauung im Bekenntnis zur Ehe als Gottes Stiftung auf Lebensdauer, in der Verkündigung des Wortes Gottes und im Zuspruch des Segens. Diesen wesentlichen Gehalt erblickt die evangelische Kirche auch in dem Traugottesdienst der orthodoxen Kirche. Die orthodoxe Kirche würdigt die evangelische Trauung als ein geistliches Spezifikum westlicher kirchlicher Tradition. Aufgrund dieser unterschiedlichen Gewichtung ist im Augenblick eine gegenseitige Anerkennung der kirchlichen Trauung nicht möglich.
Angesichts der unterschiedlichen Ausprägungen dürfen allerdings die wichtigen und entscheidenden gemeinsamen geistlichen Wurzeln nicht übersehen werden, die ein gemeinsames pastorales Handeln begründen. Die christliche Ehe ist biblisch verankert.
Die Gebete loben Gottes gute Schöpfung im Blick auf die Ehe. Die Eheleute sind unauflöslich miteinander verbunden. Gottes reicher Segen wird der Ehe zugesprochen. Zur Ehe gehört die Bereitschaft zur Elternschaft. Ehe und Familie sind grundlegend auf das Leben in der Gemeinschaft der Kirche bezogen.
Diese geistliche Basis ermöglicht auch gemeinsames Handeln der orthodoxen und evangelischen Kirche in Deutschland bei konfessionsverschiedenen Ehen.
Praktische Empfehlungen
Nach dem in Deutschland geltenden Recht muss der kirchlichen Trauung eine standesamtlich anerkannte Eheschließung vorausgehen.
Zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung sollten die Brautleute rechtzeitig mit beiden zuständigen Pfarrämtern Kontakt aufnehmen und einen Termin für ein Traugespräch vereinbaren.
Zum Traugespräch gehört, die Bedeutung der christlichen Ehe gerade auch im Hinblick auf die verschiedene kirchliche, gegebenenfalls nationale und familiäre Herkunft zu erörtern. Die mögliche Form der Eheschließung muss besprochen werden. Anzusprechen ist auch die Frage der kirchlichen Beheimatung der Kinder. Zu klären sind außerdem die kirchlichen Rahmenbedingungen (z.B. Trauzeugen, Kirchenmusik, Termine, an denen eine kirchliche Trauung üblicherweise stattfinden kann).
Wenn möglich, sollte auch ein gemeinsames Traugespräch der Brautleute mit beiden Geistlichen angeboten werden. Auf jeden Fall sollen beide Geistliche miteinander Kontakt aufnehmen, um die notwendigen Verabredungen zu treffen.
Beide Kirchen stimmen in der Erfahrung überein, dass Ehen durch menschliche Schuld und menschliches Versagen zerbrechen können. Sie kennen deshalb unter je eigenen seelsorgerlichen Bedingungen die Möglichkeit der Wiederverheiratung Geschiedener. Eine rechtzeitige Beratung mit den zuständigen Geistlichen ist hier notwendig.
Möglichkeiten der Verabredung
Eine gemeinsame kirchliche Trauung, fälschlicherweise oft „ökumenische Trauung“ genannt, ist zwischen evangelischen und orthodoxen Brautleuten derzeit nicht möglich. Das heißt auch, dass eine Vermischung der Trauriten nicht sinnvoll ist. Deshalb sollen sich die Brautleute für eine Form der Eheschließung entscheiden. Eine Trauung erst in der einen, dann in der anderen Kirche, eine sogenannte Doppeltrauung, soll nicht in Betracht gezogen werden.
Wenn es aus pastoralen Gründen gewünscht wird und sinnvoll erscheint, ist ein gemeinsames kirchliches Handeln möglich. Der Rahmen dafür wird in Form einer freien Übereinkunft zwischen den Pfarrämtern und den Brautleuten verabredet.
Bei einer Entscheidung für die Form der orthodoxen Feier der Trauung kann der/die evangelische Geistliche zu dieser Trauung eingeladen werden. Er/sie kann mit einem evangelischen Teil beginnen. Die Trauung findet in der jeweiligen orthodoxen Kirche statt. Wo dieses nicht möglich ist, kann sie gastweise in einer evangelischen Kirche durchgeführt werden.
Dieser evangelische Teil kann zum Beispiel folgende Form haben: trinitarischer Lobpreis, gemeinsame Begrüßung, Gebet, Ansprache. Sofern in der jeweiligen orthodoxen Tradition eine Befragung der Brautleute nicht vorgesehen ist, kann sie an dieser Stelle geschehen. Im anderen Fall kann hier ein gemeinsames Traubekenntnis gesprochen werden. Außerdem kann ein geeignetes Lied aus dem Evangelischen Gesangbuch gesungen werden. Denkbar ist auch ein Gruß- und Segenswort des/der evangelischen Geistlichen im Anschluss an die orthodoxe Feier.
Beide Geistliche sollen für die Verständlichkeit des Traugottesdienstes Sorge tragen. Dies kann zum Beispiel durch die Bereitstellung von Texten, ggf. in die deutsche Sprache übersetzt, oder durch eine erklärende Einführung geschehen. Für den Fall, dass sich die Brautleute für eine evangelische Trauung entscheiden, kann hierzu entsprechend der orthodoxe Pfarrer eingeladen und beteiligt werden, auch wenn er nicht gottesdienstlich leitend als Priester tätig werden kann. Dies zeigt sich darin, dass er auf das Tragen liturgischer Gewänder verzichten wird. Er sollte als Gast ausreichend zu Wort kommen, beispielsweise bei der Begrüßung oder mit einem Gruß- und Segenswort.
Eine erfolgte Trauung wird für die Eheleute beurkundet und soll dem jeweils anderen Pfarramt gemeldet werden.
Der gemeinsame Weg in die Ehe
Die Situation der gespaltenen Christenheit legt der konfessionsverschiedenen Ehe eine besondere Last auf, bereichert sie aber auch, den Reichtum beider Traditionen in ihrer Gemeinschaft zu erfahren.
Sich gegenseitig das kirchliche Brauchtum zu erklären, über den Glauben zu sprechen und das gemeinsame Gebet zu pflegen, sind nur einige von vielen Möglichkeiten, den gemeinsamen Weg in die Ehe mit geistlichem Leben zu füllen. Insbesondere der gemeinsame Besuch von Gottesdiensten hilft, das jeweilige kirchliche Leben kennen und besser verstehen zu lernen.
In der evangelischen Kirche sind getaufte Mitglieder anderer Kirchen zur Teilnahme am Heiligen Abendmahl eingeladen. In der orthodoxen Kirche ist der Empfang der Hl. Eucharistie den orthodoxen Gläubigen vorbehalten. Sie dürfen die Hl. Eucharistie auch nur in der eigenen Kirche empfangen. Evangelischen Christen, wie allen Getauften, wird aber gesegnetes Brot, das sogenannte Antidoron, als Zeichen der Gemeinschaft in der Liebe gereicht.
Auch die Möglichkeiten, an den Veranstaltungen und Angeboten des Gemeindelebens teilzunehmen, können genutzt werden.
Wie bereits beim Traugespräch angesprochen, entscheiden die Eheleute, in welcher Kirche die Kinder getauft werden sollen. Beide Kirchen bekennen sich in ihrer Tradition zur Kindertaufe. Sowphl die Orthodoxe als auch die Evangelische Kirche stellen gegenseitig die Gültigkeit der Taufe nicht in Frage. Die Taufe beheimatet aber ein Kind auch in einer bestimmten Kirche und Gemeinde vor Ort. Daher müssen die Eheleute in gegenseitiger Achtung vor der jeweiligen kirchlichen Tradition und in gemeinsamer Beratung eine Entscheidung finden.
Bei der religiösen Erziehung der Kinder können und sollen sich beide Partner mit Blick auf ihre kirchlichen Traditionen beteiligen.
Sowohl die Orthodoxe als auch die Evangelische Kirche begleiten den Weg der Eheleute und Familien mit dem Angebot ihrer Ehe- und Familienberatung, dem kirchlichen Kindergarten, dem Religionsunterricht an den Schulen und dem kirchlichen Unterricht in den Gemeinden.
Nach © "Orthodoxe Gemeinden im Bereich der EKHN", Frankfurt/Main, September 2002.
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Literatur
- Ilja Schugajew: Kindererziehung in der christlich-orthodoxen Familie, 2. Auflage, 2011, Edition Hagia Sophia, ISBN 978-3-937129-50-1.