Orthodoxe Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei

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Verwaltung

Die Satzung dieser autokephalen Kirche enthält eine Reihe an Punkten, die in den geltenden Gesetzgebungen der anderen Kirchen nicht vorkommen. Das besondere an der Leitung dieser Kirche ist hauptsächlich das, dass das kanonische Territorium dieser Kirche sich auf zwei Länder erstreckt: der Tschechischen und der Slowakischen Republiken. De facto besteht die Orthodoxe Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei aus zwei autonomen Teilen, die ihre Jurisdiktion auf einem der genannten Länder ausdehnen. Außerdem unterstand die Formierung der heutigen Satzung dieser orthodoxen Kirche dem besonderen Einfluss einer Tradition, die mit der Tätigkeit der geistlichen Märtyrers Gorazd (1879-1942) zu tun hat. Er strebte eine maximale Demokratisierung des Kirchenlebens und einer aktiven Einbeziehung von Laien zu den kirchlichen Angelegenheiten an.

Laut dem 12. Satzungskapitel, ist das höchste Organ der Glaubenslehre, Gesetzgebung, Administration und Kanonik das Konzil der Orthodoxen Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei. Seine Mitglieder sind: der Metropolit (Vorsteher der Kirche), die Erzbischöfe und Bischöfe (außer der im Ruhestand), Mitglieder der Metropolischen und diözesanen Räte, sechs Delegierte aus jeder Diözese, die von Diözesanversammlungen ausgewählt wurden, und ein Vertreter der Orthodoxen theologischen Fakultät.

Der Vorsteher des Konzils ist der Metropolit der Tschechischen Länder und der Slowakei. Er ruft das Konzil einmal in sechs Jahre zusammen. Außerordentlich kann das Konzil nach dem Wunsch einer Mehrheit der Mitglieder eines Metropolischen Rates oder auf Forderung einer Metropolischen Kontroll- oder Revisionskommission einberufen werden. In den beiden Teilen der Kirche (Tschechien und Slowakei) werden dazu vorkonziliare Besprechungen gehalten. Das Konzil wählt einen Metropoliten und die Mitglieder der Metropolischen Räte für beide Teile der Kirche. Außerdem beschließt, ändert und ergänzt das Konzil die Satzung, untersucht pankirchliche Anliegen, behandelt Berufungen gegen Beschlüsse des Heiligen Synods im Bezug auf das Gericht über Bischöfe, billigt die Tätigkeit der Metropolischen Räte, der Metropolischen Kontroll- und Revisionskommissionen.

Außer dem Konzil der gesamten Kirche gibt es noch zwei konziliare Organe – den Metropolischen Rat der Tschechischen Länder und den Metropolischen Rat der Slowakei. Die Metropolischen Räte sind Exekutivorgane des Konzils der Kirche. Jeder der Räte besteht aus dem Erzbischof (von Prag oder von Prešov), den Bischöfen des jeweiligen Landes, drei Vertretern aus jeder Diözese, dem Dekan der orthodoxen theologischen Fakultät und einem Vertreter der Bruderschaft der orthodoxen Jugend. Die Vertreter der Diözesen werden vom Konzil der gesamten Kirche ausgewählt. Jeder der Metropolischen Räte muss nicht seltener, als viermal im Jahr zusammengerufen werden. Nicht seltener als zweimal im Jahr muss auf der Tagung des Metropolischen Rates der Tschechischen Länder der Vorsteher des Metropolischen Rates der Slowakei anwesend sein, und umgekehrt. Die Metropolischen Räte koordinieren das Kirchenleben der beiden Länder, kümmern sich um die Verwirklichung der Synods- und Konzilsbeschlüsse und um die Befolgung der Satzung, Überwachen das Eigentum und die administrative kirchliche Tätigkeit. Sie bereiten für das Konzil Diskussionsthemen vor und tragen eine Reihe weiterer Aufgaben.

Das Quorum, sowohl auf dem Konzil, wie auch bei der Tagung eines Metropolischen Rates, beträgt zwei Drittel der Mitglieder. Beschlüsse werden durch zwei Drittel der Anwesenden Mitglieder getroffen.

Außer dem Konzil und den Metropolischen Räten zählt zu den Leitungsorganen der Kirche auch der Heilige Synod. Ihm ist das 3. Kapitel der Satzung gewidmet. Der Synod besteht aus allen Bischöfen der Kirche, außer der im Ruhestand. An den Tagungen können auch zeitweilige Verwalter der Diözesen teilnehmen, wenn es für den gegebenen Moment in der jeweiligen Diözese keinen Diözesanbischof gibt. Der Synod wird durch den Vorsteher (den Metropoliten) nicht seltener, als zweimal im Jahr zusammengerufen. Außerordentlich kann der Synod von jedem einzelnen Mitglied einberufen werden. Der Synod ist verantwortlich für die kanonische Prüfung von Anwärtern für das Bischofsamt, die Bevollmächtigung von zeitweiligen Verwaltern der Diözesen und die Prüfung von Lehrern in orthodoxen theologischen Schulen auf Übereinstimmung mit theologischen und kanonischen Begebenheiten der Kirche.

Vorsteherwahl

Ist der Metropolitenthron vakant oder kann der Vorsteher seine Funktionen nicht erfüllen, ordnet der Geweihte Synod aus der Anzahl seiner Mitglieder einen stellvertretenden Metropoliten (metropolitní správce) an, der provisorischer Vorsitzender des Geweihten Synods wird (Ergänzung zum Kapitel 2, Punkte 3-4).

Da der Vorsteher der Orthodoxen Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei gleichzeitig auch Diözesanbischof der Diözese von Prag oder der Diözese von Prešov ist, bedeutet die Verwaisung des Metropolitenthrons gleichzeitig auch die Verwaisung eines dieser Ämter.

Satzungsgemäß ist die Wahl eines neuen Metropoliten auf einem Konzil der Orthodoxen Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei durchzuführen. Kandidaten auf den Metropolitenthron sind der Erzbischof von Prag und der Erzbischof von Prešov. Das bedeutet, dass vor der Einberufung eines Konzils zur Wahl eines neuen Vorstehers jenes dieser beiden Erzbischofsämter besetzt werden muss, das infolge der Verwaisung des Metropolitenthrons vakant geworden war.

Die Wahl des Erzbischofs von Prag bzw. des Erzbischofs von Prešov wird auf der Diözesanversammlung der entsprechenden Diözese nicht später als 30 Tage nach Bekanntwerden durchgeführt. Eine solche Diözesanversammlung besteht aus dem provisorisch Amtierenden als Diözesanleiter, dem Weihbischof (falls es einen solchen in der Diözese gibt), den Mitgliedern des Diözesanrates, den Vorstehern aller Kirchengemeinden der Diözese, je einem oder zwei Vertretern den Laien jeder Gemeinde (die Vertretungsquote wird durch den Diözesanrat bestimmt), welche auf den Versammlungen der jeweiligen Gemeinden gewählt werden, und einem Vorsitzenden der diözesanen Bruderschaft der Orthodoxen Jugend. Das bedeutet, dass die Laien auf den Diözesanversammlungen stark vertreten sind und an der Wahl der diözesanen Erzbischöfe aktiv teilnehmen.

Die Kandidaten für das Erzbischofsamt werden vom Diözesanrat vorgeschlagen. Zuerst werden die Namen der Kandidaten dem Geweihten Synod mitgeteilt, der dann die kanonische Prüfung der Kandidaten durchführt. Daraufhin wählt die Diözesanversammlung einen der durch den Synod gebilligten Kandidaten. Die Satzung sieht keine Begrenzung der Anzahl dieser Kandidaten vor. Als gewählt gilt derjenige, der zwei Drittel der Stimmen erhalten hat. Die Abstimmungsprozedur wird in der Satzung nicht beschrieben. Der Erzbischof tritt sein Amt zum Zeitpunkt seiner Inthronisierung an (Ergänzungen zum Artikel 5, Punkt 1).

Nachdem die Diözesanversammlung den neuen Erzbischof (von Prag bzw. von Prešov) gewählt hat und dieser sein Amt angetreten hat, wird zur Wahl des Metropoliten ein Konzil der Orthodoxen Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei einberufen. Die Kandidaten auf den Metropolitenthron sind, wie gesagt, der Erzbischof von Prag und der Erzbischof von Prešov. Der Vorsteher wird also aus diesen zwei Kandidaten gewählt.

Die Wahl wird in einer Geheimabstimmung durchgeführt. Als gewählt gilt der Kandidat, der zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Konzilsdelegierten erhalten hat. Falls es in der ersten Runde keine solche Mehrheit zustandegekommen ist, wird die Abstimmung wiederholt. Falls in der zweiten Runde ebenfalls keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit erhält, wird ein Los gezogen (Ergänzung zum Kapitel 2, Punkt 4). Es sollte erwähnt werden, dass der Seligste Metropolit Kryštof, der heutige Vorsteher der Orthodoxen Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei, 2006 durch Los gewählt wurde, da keiner der Kandidaten in den zwei Abstimmungsrunden die erforderlichen zwei Drittel der Stimmen erhalten hatte. Obwohl ein Metropolit auf Lebenszeit gewählt wird, ist eine freiwillige Emeritierung des Vorstehers möglich.

Ihr gegenwärtiges Oberhaupt ist Metropolit RASTISLAV.

Quellen

Bogoslov.ru/de
Bogoslov.ru/de