Die Stellung der Frau in der Kirche

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Johannes R. Nothhaas: Die Stellung der Frau in der Kirche nach 1 Kor. 11,2 – 16

Die Zulassung der Frau zum geistlichen Amt hat ihren Ursprung im Protestantismus und erforderte zwei Bedingungen:

1. die Abschaffung der theologischen Begründung des geistlichen Amtes,

2. die politische Emanzipation der Frau.

Ersteres ergab sich aus der Entwicklung der reformatorischen Kirchen hin zum Protestantismus. Zweites ergab sich nach dem ersten Weltkrieg, als die Frauen in den demokratischen Staaten das Wahlrecht und den Zugang zu den Universitäten erstritten hatten. Nachdem diese beiden Bedingungen erfüllt waren, konnte die Forderung erhoben, auch Frauen zum geistlichen Amt zuzulassen. Voraussetzung war die Reduktion des geistlichen Amtes auf eine innerweltliche, organisatorische Größe.

Der wegen seiner Schleier- bzw. Verhüllungsproblematik unscheinbare Abschnitt 1 Kor 11,2-16 darf in seiner Aussage zur Stellung der Frau in der Kirche nicht unterschätzt werden. Er steht in dem Teil des Briefes an die Korinther, in dem Paulus die Fragen des Gottesdienstes klärt. Im 11. Kapitel spiegelt sich dessen Ablauf insofern, als der Apostel in der ersten Hälfte auf Fragen im katechetischen Teil und in der zweiten auf solche im eucharistischen Teil eingeht. Wir beschränken uns auf die erste Hälfte des Kapitels.

An der Oberfläche des Konflikts um die Kopfbedeckung scheint es um eine rein kulturelle Frage zu gehen. Doch bei genauerem Hinsehen ergibt sich, dass die korinthischen Frauen sich weigern, den Kopf zu bedecken, weil sie sich nicht von den Männern und deren Funktion im Gottesdienst unterscheiden wollen. Nimmt man noch hinzu, dass sie auch die Redefreiheit, fordern (1 Kor. 14,34), dann ist hier eine emanzipatorische Tendenz zu erkennen. Sie opponieren gegen Einschränkungen für Frauen, vielleicht sogar mit Berufung auf die Joelprophetie, dass der Geist auf Söhne und Töchter in gleicher Weise ausgegossen sei (Joel 3,1). Dies ist natürlich ein starkes theologisches Argument, das der Apostel nicht einfach mit einer Aufforderung zur Ordnung abtun kann. Er ist gefordert diese Provokation, die gegen die Tradition der jungen Kirche verstößt, mit einem noch stärkeren theologischen Argument zu überwinden. Das Erste, was solch eine Konfrontation erfordert, ist der Hinweis auf die Kompetenz, dem dann die inhaltlichen Argumente folgen. Genau dies geschieht hier. In den Versen 2 – 3a klärt der Apostel seine Kompetenz und lässt dann eine Reihe von Argumenten folgen, mit dem gewichtigsten beginnend.

Bei einer Übersicht über 1 Kor 11,2-16 fällt auf, dass von Vers 2-12 ein strenger unterweisender Stil vorherrscht, der von Vers 12-16 in eine lockere Diskussion übergeht. Schon die Einleitung bestätigt diesen Stilunterschied. Das Verb am Anfang ist im Griechischen nicht einfaches, sondern ein verstärktes Loben, im Sinne von. „ich belobige euch ..“ Gemeint ist nicht das Loben auf gleicher Ebene, sondern ein solches von einer übergeordneten Person an seine Mitarbeiter. Das „gedenken in allen Stücken“ bezieht sich auf bestimmte Inhalte der Verkündigung des Apostels (wie das „alles“ in Mt. 28,20). Die Phrase „dass ihr ...an den Überlieferungen festhaltet, wie ich sie euch überliefert habe“, ist von gravierender Bedeutung. Allein schon der gleiche Wortstamm bei „Überlieferungen überliefern“, ist ein stilistisches Mittel, um diesem Ausdruck höchstes Gewicht zu verleihen. Außerdem handelt es sich bei dem Wort „Überlieferung“ oder „Tradition“ um den Ausdruck, der im Neuen Testament die Glaubensinhalte steht. „Überlieferung überliefern“ ist paulinische Traditionsterminologie, die hier wie an den Stellen 1 Kor. 11,23 – 26, (die Einsetzung des Herrnmahles) und 1 Kor. 15,3–4 (Bekenntnis zur Erscheinungen des Auferstandenen) kurze Glaubensformeln einleitet. „Überlieferung“ oder „Tradition“ bezeichnet das heilsnotwendige Glaubensgut der Kirche. Auch das Wort „festhalten“ gehört zu diesem Wortkreis. Die oben genannte Phrase in 1 Kor. 11,2 leitet auch hier solch eine kurze Bekenntnisformel ein, die von gleichem Rang ist wie die Einsetzung des Herrnmahles und das Bekenntnis zum Auferstandenen. Voran steht noch eine Unterweisungsformel: „Ich will dass ihr wisst, ..“ Sie ist die stärkste unter ähnlichen Formeln wie :

„Wisst ihr nicht, ..“ oder „Ich will nicht, dass ihr nicht wisst“. Sie ist einmalig im paulinischen Briefkorpus.

Nach dieser Einleitung, die den Briefempfängern die Kompetenz des Apostels für das nun Folgende, deutlich machen soll, folgt das Bekenntnis: „Christus ist eines jeden Mannes Haupt; der Mann aber ist das Haupt der Frau; Gott aber ist das Haupt Christi“. Durch die vorgesetzte Einleitung (Kompetenzerklärung und Traditiosterminologie) ist deutlich gesagt, dass es sich hier um eine theologische Aussage handelt, d. h. die zeitlose Gültigkeit hat. Hier handelt es sich weder um eine persönliche Idee des Apostels, noch um eine zeitgebundene soziale Denkstruktur, wie in allen liberalen und feministischen Auslegungen dieser Stelle behauptet wird, sondern um die Heilsordnung des Neuen Bundes, verbindliche Glaubensaussage der jungen Kirche.

Auf dieses erste und gewichtigste Argument folgt das zweite, mit dem sich Paulus auf die Schöpfung von Mann und Frau beruft. Es sind drei Unterargumente:

1. Der Mann als Bild und Glanz Gottes, und als Vermittler des Glanzes Gottes an die Frau (Gen. 1,27)

2. der Mann als Erstgeschaffener (Gen. 2,22)

3. „Die Frau um des Mannes willen geschaffen (Gen. 2,18).

Mit diesen drei Argumenten aus der Schöpfungsordnung bestätigt Paulus die Heilsordnung des Neuen Bundes. Diesen Schriftbeweisen, für wie zeitbedingt man sie auch halten mag, kann man ihre theologische Intention nicht absprechen. Eine theologische Aussage des Textes zu annullieren, heißt: Der Ausleger oder die Wissenschaft überschreitet ihre Kompetenzen.

Die Feststellung des Unterschieds zwischen Mann und Frau von der Schöpfungsordnung her, könnte als Wertminderung der Frau verstanden werden. Deswegen schafft Paulus sofort ein Gegengewicht mit der Betonung der Gleichwertigkeit beider Geschlechter:

„Jedoch ist weder die Frau ohne den Mann, noch der Mann ohne die Frau im Herrn. Denn wie die Frau aus dem Manne, so ist auch der Mann durch die Frau; ..“ (1 Kor. 11,12). Paulus hält an dem Nebeneinander von Unterschied und Gleichwertigkeit der Geschlechter fest. Dass beide Feststellungen aus dem Schöpfungsbericht, der Unterschied, sowie die Gleichwertigkeit beider Geschlechter, kein Widerspruch in sich sind, drückt Paulus in der kurzen Zusammenfassung:...'dieses aber alles aus Gott aus' (V12c). Der bestimmte Artikel 'dies' vor dem 'alles' fasst die ganze Argumentation, sowohl die Unterschiede zwischen den Geschlechtern, als auch ihre Gleichwertigkeit in beiden Bünden zusammen und begründet sie in Gott. Nach diesen beiden theologischen Argumenten folgen ein philosophisch begründetes mit Berufung auf die stoische Naturauffassung und ein ironisch formuliertes Ordnungsargument, wenn alle Einsicht in die bisherigen Argumente fehlt.

Mit dieser Argumentenkette will Paulus den Frauen sagen, dass ihr Anliegen, Einforderung der gleichen Rechte wie die der Männer, gegen die Heilsordnung des Neuen Bundes und gegen die Schöpfungsordnung verstößt. Die Verweigerung der Kopfbedeckung, die sonst nur ein kulturelles Anliegen ist, wird in der christlichen Gemeinde von Korinth zum Zeichen einer Häresie. Im Zusammenhang mit der Herstellung der Ordnung im Gottesdienst kann die Frau analog der Unterordnung des Mannes unter Christus und dessen Unterordnung unter den Ratschluss Gottes keine Vorsteherfunktion übernehmen, wie sie hinter der Aussage von 1 Kor. 14,34 gefordert wird. Wie absurd es ist, hier den Vorwurf der Unterprivilegierung zu erheben, wird deutlich, wenn man sich vorstellt, dass der Apostel oder Vorsteher der Gemeinde den gleichen Vorwurf der Unterprivilegierung gegen Christus und Christus gegen den göttlichen Vater erheben würde.

Fragen zur Vorbereitung des Themas: Stellung der Frau in der Kirche nach 1 Kor. 11,2 –16

1. Inwiefern spiegelt sich in 1 Kor 11,1-16 und 11, 17-34 der Ablauf des christlichen Gottesdienstes?

2. Was drückt die verstärkte Verbform „epainoo“ („ich lobe“) im Verhältnis des Autors zu den Adressaten aus?

3. Vergleiche 1 Kor. 11,2 „gedenken in allen Stücken“ mit Mt. 28,20! Welches Wort ist beiden Stellen gemeinsam?

4. An welchen Stellen finden sich die Termini „Überlieferung“ (paradosis), „überliefern“ (paradidonai) und „festhalten“ (katechein) im 1 Kor.?

5. Welche Inhalte bezeichnen die „Überlieferungen“ dort?

6. Welche Bedeutung kommt der paulinischen Traditionsterminologie zu?

7. Was folgt auf diese Terminologie (empfangen, festhalten, überliefern ...) stilistisch?

9. Vergleichen Sie die Einleitungen zu einem Thema in 1 Kor. 7,1; 7,8; 8,1; 10, 1! Welchen Charakter hat der Vers 11,3a im Vergleich mit: 1 Kor. 7,1; 7,8; 8,1; 10, 1...?

10. Welchen Charakter vom Stil her hat der Vers 11,3b? (siehe Frage 8 !)

11. Wie unterscheiden sich vom Tonfall her die Verse 11,2-12 von den Versen 11,13-16?

12. Erkennen Sie die Gegensatzbegriffe in V3 und in V16? Für welche Aussage steht jeder der beiden? Haben sie etwas mit den Tonfall der beiden Abschnitte (siehe 9) zu tun?

13. Wie viele Argumente stellt Paulus gegen das Ablegen der Verhüllung auf? Welches ist das 1., 2., 3. ... Argument?

14. Welche Argumente sind theologischer Natur und welche nicht?

15. Wie ist die Reihung der Argumente von ihrem Gewicht her aufgebaut?

16. Wenn die Korintherinnen sich auf die Prophezeiung Joel 3 (Geistausgießung auf Söhne und Töchter, d.h. ein Argument aus dem Alten Testament) berufen haben, welches stärkere Argument muss Paulus vorbringen, um zu überzeugen?

17. Wie lässt sich die aufgebrochene Reihenfolge der drei Glieder in Vers 3 erklären?

18. Welche Korrektur des alttestamentlichen (synagogalen) Gottesdienstes vollzieht Paulus in den Versen 4 und 5 bezüglich der Teilnahme der Frauen? Was kommt da im liturgischen Vollzug zum Ausdruck?

19. Wie erklärt sich der Gegensatz in der Argumentation der Verse 7-10 und 11-12?

20. Was fasst der Ausdruck in Vers 12 c zusammen?

21. Welche beiden Ausdrücke/ Worte in Vers 2 und Vers 16 stehen sich gegenüber? Welche inhaltliche Unterscheidung deuten sie an?

Erstveröffentlichung und Urheberrecht

Priester Johannes R. Nothhaas, Orthodoxe Gemeinde des Hl. Christophorus, Mainz. Bei Fragen an den Autor zum Artikel und dem orthodoxen Glauben: nothhaas@googlemail.com.
Der Artikel als Faltblatt: Datei:Die Stellung der Frau in der Kirche.doc

Johannes R. Nothhaas: 1. Korinther 14,1–40

Bei diesem Kapitel des 1. Korintherbriefes ist zu seinem Verständnis ganz wesentlich seine Einordnung in den Zusammenhang. Paulus behandelt in den Kapiteln 11 – 14 die Probleme des Gottesdienstes in Korinth. Das Kapitel 11 spiegelt den Ablauf des christlichen Gottesdienstes wieder. In den Versen 1-16 geht es um die korrekte Durchführung des katechetischen Teils und in den Versen 17 – 34 des eucharistischen Teils der Liturgie. Hinter der Kopfbedeckungsfrage in der ersten Hälfte steht eine Frage nach der rechten Heilsordnung. Die hierarchische Formel in 1 Kor. 11,3 ist eine Traditionsformel, d.h. sie ist ein Bekenntnis und somit eine Aussage von höchstem theologischen Gewicht. Das 12. Kapitel behandelt die Charismen und deren rechte Zuordnung im Bild vom Leib und seinen Gliedern. Das Bild vom Leib und dem harmonischen Zusammenspiel der Organe und Körperteile gilt auch für den Leib Christi, die Kirche: „Ihr aber seid der Leib Christi“ (1 Kor. 12,27). Die Harmonie beruht auf der göttlichen Einsetzung der Ämter und Charismen: „Und Gott hat in der Gemeinde eingesetzt erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer, dann Wundertäter, dann Gaben ...“ (1 Kor. 12,28). Auch hier besteht eine von Gott vorgegebene Ordnung. In Kapitel 13 begegnet uns das andere Element, das neben der Offenbarung Gottes in seinen Einsetzungen den Leib Christi, die Kirche, trägt und zusammenhält: die Liebe. Diese beiden sind es: die Wahrheit der Offenbarungen Gottes und die Liebe, die in der Kirche in aller Ausgewogenheit wie zwei Waagschalen im Gleichgewicht sein müssen. Nicht umsonst werden Glaube und Hoffnung, die Inhalte des christlichen Glaubens im letzten Vers erwähnt. Nur die Liebe zu Gott und zum Nächsten sichert den rechten Gebrauch der Inhalte des Glaubens. Das Hohe Lied der Liebe in diesem Kapitel gilt für die beiden vorhergehenden Kapitel als Handlungsanweisung und für das nun folgende.

In 1 Kor. 14 geht es um die rechte Ordnung von dreierlei Art des Redens:

1. der Zungenrede

2. der prophetischen Rede

3. des Redens der Frauen

Die Zuordnung des Zungenredens und der prophetischen Rede geschieht nach dem Maßstab der Erbauung. Das Zungenreden wird hier dem prophetischen Reden deutlich nachgeordnet:„Wer in Zungen redet, der erbaut sich selbst; wer aber prophetisch redet, der erbaut die Gemeinde“ (1 Kor 14,4f.) Beide Charismen haben erst volle Geltung in der Gemeinde, wenn sie ausgelegt werden können (1 Kor 14,5, 28-30), d.h., wenn ihr Verkündigungsgehalt vermittelt werden kann. Damit ist deutlich, dass die Verkündigung des Evangeliums über den Charismen steht, insbesondere im Gottesdienst.

Wenn in 1 Kor. 14,33b – 40 vom Reden und Schweigen der Frauen gehandelt wird, und die Kapiteln 11-14 den rechten Ablauf des Gottesdienstes zum Thema haben, ist es schwer vorstellbar, dass Paulus an dieser Stelle vom störenden Schwätzen der Frauen während des Gottesdienstes handelt. Warum nur der Frauen? Es ist aus mehreren Gründen viel einleuchtender, dass es sich hier um Verkündigung des Evangeliums durch die Frauen handelt. Paulus ordnet seine Argumente stets in einer Reihenfolge nach ihrem Gewicht:

Beispiel: 1 Kor 9:
In den Versen5, 7, 8, 14 geht die Argumentation von den leichteren zu den gewichtigeren Argumenten
Beispiel 1 Kor 11,2-16.
Hier geht die Argumentation vom stärksten zu den leichteren Argumente über: Glaubenstradition, Schöpfungsordnung, griechische Naturlehre, Gewohnheit der Gemeinden.

So erscheint es auch hier sinnvoll, eine Steigerung des Gewichtes in den drei Arten zu reden anzunehmen: vom Zungenreden über das prophetische Reden zur Verkündigungsrede. Diese soll nicht von Frauen ausgeführt werden. Die Begründung für dieses Verbot ist wiederum vierfach gestaffelt:

1. Gewohnheit in den Gemeinden (V 33),

2. nach dem Gesetz (V 34),

3. Schicklichkeit (V 35),

4. Gebot des Herrn

Diese nach Gewicht geordnete Argumentenkette entspricht der paulinischen Rhetorik und seinem theologischen Ziel, das er schon in 1 Kor. 11,3, in der „Haupt“-Struktur formuliert hat. In dieser Bekenntnisformel ist schon das Verkündigungsverbot für Frauen vorgegeben. Soweit der formale Aufbau von 1 Kor. 14,1–40. Es gibt in der Auslegung des Neuen Testaments zwei Haupteinwände gegen die Aussage von 1 Kor. 14,34, dass die Frauen vom Verkündigungsamt ausgeschlossen sind:

1. Die Verse 34f. seien nicht von Paulus, sondern ein späterer Zusatz, der in den Text dieses Kapitels eingefügt worden sei.

2. Das Verkündigungsverbot für die Frauen sei eine zeitbedingte patriarchalische Ordnungsvorstellung, die heute keine Gültigkeit mehr haben könne.

Der erste Einwand scheitert allein schon daran, dass die Mehrzahl der alten Handschriften den Text des Korintherbriefes so überliefert hat, wie er uns vorliegt. Es sind nur wenige unbedeutende Textzeugen, die die beiden Verse nach Vers 40 einsetzen und damit einen anderen Sinn ergeben.

Schwerer wiegt der zweite Einwand, der unserer heutigen Denkweise von der Gleichberechtigung der Frau sehr entgegenkommt und deswegen von vielen angenommen wird. Dazu gehört das Teilargument, Paulus würde sich widersprechen, wenn er im 11. Kapitel den Frauen das Beten und prophetische Reden im Gottesdienst erlaube und hier jetzt ganz zu schweigen gebiete.

Darauf ist zu antworten, dass Paulus unterscheidet zwischen dem charismatischen Reden und der offiziellen Verkündigung, die ja den Charismen übergeordnet ist. In 1 Kor. 14,34ff. ist jedoch von der offiziellen Verkündigung im Gottesdienst die Rede. Von diesem Amt schließt Paulus die Frauen aus mit der Begründung aus dem Alten Bund (V 34: Gesetz), dem „Gebot des Herrn“ (V 37) und mit dem Gericht Gottes in dem Satz „Wer aber dies nicht anerkennt, der wird nicht anerkannt“ (ius talionis) (Vers 38). Wenn dies der Wortlaut der Hl. Schrift ist, wer hat das Recht diese Begründungen aufzuheben?

Die Voraussetzung für den Ausschluss der Frauen aus der gottesdienstlichen Verkündigung in 1 Kor. 14,34ff. ist die Heilsordnung des Neuen Bundes, wie sie in 1 Kor. 11,3 formuliert ist. Bei dem Bemühen um die Emanzipation der Frau in der Liturgie geht es letzten Endes um Machtteilung. Den Gedanken an Macht in diese theologische Argumentation einzubringen ist absurd. Alle Dienste in der Kirche sind zum Dienst an Gott und der Menschheit gegeben. Christus hat bei der Fußwaschung den Jüngern ein Beispiel gegeben. So sollen sie ihr Amt verstehen. Wie abwegig der Gedanke an Machtteilung in diesem Zusammenhang ist, wird deutlich, wenn die Klage der Frauen wegen ihrer Unterdrückung durch die Männer weitergesponnen wird. Wenn die Apostel die gleiche Klage vor Christus bringen und Christus vor Gott.

Alles menschliche Denken an Macht ist fehl am Platz, wenn es um Gottes Heilsordnung geht, mit der er sich uns offenbart und rettet.

Erstveröffentlichung und Urheberrecht

Priester Johannes R. Nothhaas, Orthodoxe Gemeinde des Hl. Christophorus, Mainz. Bei Fragen an den Autor zum Artikel und dem orthodoxen Glauben: nothhaas@googlemail.com.
Der Artikel als Faltblatt: Datei:1. K 14,1-40.doc

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